Umweltbonus Smart #1 #3 - Umweltprämie BAFA Förderung Herstelleranteil 2023 2024


  • Ich lese was von "(Die Modelle smart #3 und #1 Pro sind von dieser Regelung ausgeschlossen | siehe nächsten Absatz)"


    Was soll das nun bedeuten? Alle die einen Pro bestellt haben schauen in die Röhre?!


    Und wieso schickt ALD nicht einfach ein Schreiben an alle betroffenen Kunden raus. Auf meine Nachfrage von vor zwei Tagen haben sie auch noch nicht reagiert...

  • Ich lese was von "(Die Modelle smart #3 und #1 Pro sind von dieser Regelung ausgeschlossen | siehe nächsten Absatz)"


    Was soll das nun bedeuten? Alle die einen Pro bestellt haben schauen in die Röhre?!


    Und wieso schickt ALD nicht einfach ein Schreiben an alle betroffenen Kunden raus. Auf meine Nachfrage von vor zwei Tagen haben sie auch noch nicht reagiert...

    Da geht es um die Zulassung in 2023. Mich betrifft das nicht, denn April 2024 ist gewünschte Lieferung.

    Ich habe angerufen und mich nach dem Sachstand erkundigt.

  • Hallo,


    ich habe heute folgende Mail vom Smart-Support bekommen.


    Betreff: Gute Nachrichten nach BAFA-Aus: Wir übernehmen den Umweltbonus


    Nach dem abrupten Ende der Förderung von Elektrofahrzeugen durch den BAFA Umweltbonus seitens der Bundesregierung haben wir uns dazu entschieden, Privatkunden bis Ende des Jahres den vollen Umfang der Prämie auszugleichen!


    Für alle Fahrzeuge mit Zulassung bis zum 31.12.2023 übernehmen wir die bis zum 17.12.2023 gültige volle Förderung. Für Fahrzeuge mit Zulassung ab dem 01.01.2024, gleichen wir für Privatkunden, die bis Ende des Jahres bestellen bzw. schon bestellt haben, den ursprünglich ab Januar 2024 geplanten reduzierten Umweltbonus inklusive Herstelleranteil aus.*


    ....


    *Dieser BAFA-Ausgleich unterliegt folgenden Bedingungen:


    Privatkundenfahrzeuge mit Zulassung bis 31.12.2023: Privatkunden, die ihren smart #1 oder #3 zwischen 18.12.2023 und 31.12.2023 zulassen, gewährt smart einen zusätzlichen Nachlass in Höhe der Umweltbonus-Förderung (Bundesanteil), die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bis zum 17.12.2023 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt worden wäre.


    Privatkundenfahrzeuge mit Bestellung bis 31.12.2023 und Zulassung ab 01.01.2024: Privatkunden, die ihren smart #1 oder #3 bis zum 31.12.2023 bestellt haben und deren Fahrzeug erst ab 01.01.2024 zugelassen wird, gewährt smart einen zusätzlichen Nachlass in Höhe der Umweltbonus-Förderung (Bundesanteil), die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom BAFA bei fiktiver Antragsstellung ab 01.01.2024 ausgezahlt worden wäre.


    In beiden Fällen gewährt smart auch einen Nachlass in Höhe des Umweltbonus-Herstelleranteils. Zeitlich befristeter Sondernachlass ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Kein Rechtsanspruch auf gesonderte Auszahlung des BAFA-Ausgleichs. Missbrauch ausgeschlossen. Der Sondernachlass wird nur gewährt bei Nachweis darüber, dass das BAFA den Bundesanteil nicht ausgezahlt hat. Andernfalls behält sich smart eine Rückforderung vor. smart behält sich das Recht vor, die Bedingungen der Aktion ohne Vorankündigung zu ändern oder diese gesamtheitlich zu beenden. Dies gilt insbesondere, sofern die staatliche Förderung wieder aufgenommen werden sollte. Eine Doppelförderung ist ausdrücklich ausgeschlossen.


    Klingt ja sehr gut. Aber wie ist der Satz mit Nachweis (fett formatiert) gemeint?

    Gruß Gerhard


    Smart #1 Pro - Leasing ab Mai 2024

    Audi S5 Cabrio - Für Urlaub und Sonntagstouren

  • Das ist eine gute Frage! Mich persönlich beunruhigt allerdings ein anderer Satz gerade sehr:


    Privatkundenfahrzeuge mit Zulassung bis 31.12.2023: Privatkunden, die ihren smart #1 oder #3 zwischen 18.12.2023 und 31.12.2023 zulassen, gewährt smart einen zusätzlichen Nachlass in Höhe der Umweltbonus-Förderung (Bundesanteil), die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bis zum 17.12.2023 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt worden wäre.

    Wie ich erst am 18.12. um 8:43 Uhr von meinem Vertriebspartner erfahren habe, wurde mein Smart "bereits zugelassen". Er selbst hat die Info nicht vorher vom DAD erhalten. Damit liegt das Zulassungsdatum vermutlich vor dem 18.12. und die o. g. Fördervoraussetzungen werden schon mal nicht erfüllt?! =O

    Betrifft vermutlich den einen oder anderen hier. Kann doch eigentlich nicht im Sinne von Smart sein!?

    Hat irgendjemand hier weitere Infos dazu?

  • Ich verstehe das so, dass wenn ein BaFA Antrag bereits gestellt wurde nachgewiesen werden muss das keine Auszahlung stattgefunden hat.

    Für 2024 wird nichts nötig sein. Weil du ja gar kein Bafa mehr stellen kannst. Sehe ich zumindest so

  • Smartist Diese Mail habe ich vorhin auch bekommen, und hierin werden die Details schon etwas genauer definiert.

    Das mit dem Nachweis finde ich allerdings auch etwas merkwürdig, ist bei Zulassung ab dem 18.12.2023 gar keine Beantragung mehr möglich!?! ?(


    Und hier wird sogar eindeutig auf das Zulassungsdatum zwischen 18. - 31.12.2023 hingewiesen.

    D.h. alle, die vor dem 18.12. zugelassen haben und den Bundesanteil, aus welchem Grund auch immer, nicht bekommen, müssen nochmal explizit bei Smart nachhaken oder gehen gar ganz leer aus?? :/