Smart #1 Widerrufsrecht privat - Frist Beginn? Storno Online Kauf, Lieferung oder Abholung relevant?

  • Du merkst aber schon, dass du jemandem Ratschläge hier im Forum mit gänzlich anderen Vertragskonstellationen gibst.

    Du schließt bei Smart einen Leasingvertrag mit der ALD und eben keinen Kaufvertrag mit Smart.

    Für mich ist das jetzt hier beendet. Es wird ja keine neuen Erkenntnisse geben.

    #1 Launch Edition

    Bestellung: 25. Januar 2023

    Auslieferung: 01. Juni 2023

    Software: 1.3.2 EU

  • Eine Frage an diejenigen, die schon einen ALD-Leasing Vertrag haben. Wurde auch ein Rückgaberecht bei Auslieferung im Vertrag zugestanden?


    "Sofern im Leasingvertrag ausdrücklich vereinbart, gewährt der LG dem LN darüber hinaus das zeitlich begrenzte Recht, ohne Angabe von Gründen vom Leasingvertrag zurückzutreten (das „Rückgaberecht“).“

  • Eine Frage an diejenigen, die schon einen ALD-Leasing Vertrag haben. Wurde auch ein Rückgaberecht bei Auslieferung im Vertrag zugestanden?


    "Sofern im Leasingvertrag ausdrücklich vereinbart, gewährt der LG dem LN darüber hinaus das zeitlich begrenzte Recht, ohne Angabe von Gründen vom Leasingvertrag zurückzutreten (das „Rückgaberecht“).“

    Im Vertrag steht „Widerruf ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Vertragschluss“. Habe heute mit ALD telefoniert, keine Chance den Vertrag zu widerrufen (bei mir sind die 14 Tage abgelaufen).

  • Hast Du denn eine ordnungsgemäße Aufklärung von ALD über Dein Widerrufsrecht erhalten ?


    Wenn nicht dann begann die Frist noch gar nicht zu laufen.


    Art 247 § 6 EGBGB - Einzelnorm

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  • Hallo zusammen, ich habe den Privateasingvertrag mit der ALD letzte Woche elektronisch unterschrieben und den 34-seiten Vertrag sowie eine Email mit der Bestätigung der Leasingannahme beides mittlerweile als PDF erhalten.


    Was ich allerdings bisher nicht erhalten habe, ist die Fahzeugspezifikation. Das ist die lange Liste der Fahrzeugeigenschaften, wie z.B. Batteriekapa, el. Fensterheber etc., die bei meinen anderen LEasingverträgen sonst immer dabei war. In den ALBs der ALD steht unter III.2

    Zitat

    Die Spezifikation des Fahrzeugs ergibt sich aus dem Leasingvertrag.

    Es wäre juristisch zu klären ob der Leasinervertrag ohne diesen Anhang als unvollständig gilt. Das ist erstmal nicht meine Frage.


    Frage 1. Hat jemand mit einem Privatleasingvertrag die Fahrzeugspezifikation erhalten? Wenn ja - wann und in welcher Form (email, Brief)?


    Ähnlich aber etwas anderes verhält es sich mit den Leistungspaketen. Ich sehe Online auf der Smart-Webseite unter Bestellungen --> Weitere Informationen eine Übersicht der Serviceleistungen. Dort steht u.a. Integriertes Servicepaket 0€, Premium Konnektivitätspaket (1 Jahr kostenfrei, danach zubuchbar)... Das mit online ist zwar schön und gut, aber in meinem Leasingvertrag habe ich dazu nichts gefunden. Auch keinen Verweis auf die Smart-Webseite. Übersehen?


    Frage 2. Hat jemand den Umfang sowie die Kosten der Leistungspakete im Leasingvertrag oder im Anhang bestätigt bekommen?



  • Die Spezifinaktionen des Fahrzeugs stehen doch auf der Website von Smart über welche Du bestellt hast.

    Das stimmt teilweise: Auf der Webseite stehen ein paar technische Details u.a. die Batteriekapazität und die Farben, aber sicher keine vollständige Liste. Allerdings ist die Webseite nach meinem Verständnis kein Vertragsbestandteil. Siehe den Auszug aus den ALBs oben.

  • So isses... aber mir scheint hier sucht nur einer nen Grund mit dem er nach Ablauf der Widerrufsfrist noch aus dem Vertrag kommt... geile Welt.


    Zur Rechtsberatung geht man am besten zum Rechtsanwalt.

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