Smart #1 Widerrufsrecht privat - Frist Beginn? Storno Online Kauf, Lieferung oder Abholung relevant?

  • ...

    "Bei Rückgabe wird dein Fahrzeug von einem externen Partner begutachtet. Der bewertete Wertverlust durch etwaige Schäden und Mängel, so wie eine zu hohe Laufleistung werden dir in Rechnung gestellt und von dem ursprünglichen Fahrzeugpreis abgezogen."

    Steht zwar so nicht in den AGB, aber gut, kein Problem für mich. ...


    Mit einer schnellen Rückabwicklung scheint Smart wohl überfordert zu sein. Bin gespannt wie es weiter geht.

    das ist aber doch zu erwarten (?), dass man nicht "blind" zurücknimmt, bzw. wo auch immer das stehen müsste oder nicht.


    sicherlich willst du es schneller (als die ;) aber bin nicht minder gespannt und halte uns auf dem Laufenden !

  • Clever

    Das mit der Ware prüfen bei Rückgabe ist ja kein Promlem. Nur stört mich, dass die Rückgabe nicht entsprechend den AGB unverzüglich erfolgen kann, sondern in die Länge gezogen wird bis Smart Rückmeldung vom TÜV hat. Wie schreibt Smart immer so schön, "in kürze". Steht auch immer in den Mails von ihnen. Mein #1 sollte ja auch in kürze am 15.02.2023 ausgeliefert worden sein. Hiefür hab ich sogar zwei Mails bekommen. Also gilt für mich wieder, abwarten und Tee trinken.

  • Also du willst ihn quasi gestern hingestellt haben. Quittiert. Und alles weitere sollen sie dann halt im Anschluss machen ?


    Das müsste doch soweit möglich sein. Nur das Geld hast du morgen dann freilich noch nicht zurück.

  • Ich kann Spiidy da schon verstehen, sowohl die eigene Eile bei rund 43k €, als auch dass wenn smart das mit Gutachter machen will/muss, warum steht es nicht gleich so in den AGB.

    Wirkt eher so, als wäre das wie so vieles bislang bei smart D/EU noch nicht so richtig geplant/durchgedacht und jetzt großer Aufschrei "Was, ein Widerruf, gab 's ja noch nie, das können wir nicht selbst sicher beurteilen, da muss ein Gutachter her!". Am Ende bescheinigt der Gutachter als Außenstehnender dann vielleicht Mängel, die Spiidy beanstandet hat, als Defekte und smart schiebt sie Spiidy/seinen 122km unter...

    Wie machen sowas andere, z.B. Tesla?

    Da kann ich nun tatsächlich aus erster Hand was zu beisteuern: Ich habe meine Bestellung letzte Woche storniert. (Pläne ändern sich...)


    Der Smart-Mitarbeiter fragte auch ausdrücklich, wie ich die Bestellung abgegeben hätte. Meine Angabe, dass ich das online gemacht habe, war dann ausreichend, um unkompliziert zu stornieren. Den Voucher habe ich auch bereits wieder auf meinem Konto gutgeschrieben bekommen.

    Bestellung stornieren ist ja auch eine andere Hausnummer, als ein zugelassenes schon gefahrenes Auto wieder vor die Tür stellen, da ist smart vielleicht nicht mehr so locker...

  • jodi2

    Ich mache mir bezüglich eines Gutachtens weniger Sorgen. Ich kenne ja die genauen Abläufe von meiner täglichen Arbeit. Smart hat auch vor meinem Widerspruch die Mängel am Fahrzeug erhalten. Ich bin Käufer sowie ggf. Kläger und meine Frau hat das Fahrzeug vom Hof gefahren und kann im Notfall als Zeugin auftreten und bestätigen, dass die Mängel bereits bei der Überführungsfahrt nach Hause vorlagen. Somit kann ein Beweis geführt werden. Ich habe mir den Widerruf des Kaufes vorher schon genau überlegt. Das Ganze kann halt nur sehr zeitaufwendig werden bis mann den kompletten Kaufpreis wieder zurück hat.

  • Der auszuliefernde Händler will das Auto nicht auf dem Hof haben und mir auch nicht den Erhalt des Fahrzeugs in ordnungsgemäßem Zustand schriftlich bestätigen. Ich soll erst kommen wenn der Gutachter da ist, der sich erst bei Smart melden muss. Mich stört einfach, dass sich Smart nicht an Ihre eigenen AGB, Ziffer XV Abs. 1 und 2, mit den dort aufgeführten Zeiten für Rückgabe des Fahrzeugs und Rückerstattung des Kaufpreises hält. Der Kaufpreis soll laut AGB unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag des Widerufes zurückzuzahlen sein. Wie soll das machbar sein, wenn ich das Fahrzeug nicht zeitnah zurückgeben kann bzw. zurückgenommen wird?

  • ahh. auf den hof stellen und quittieren lassen, geht einher mit gutachter guckt sofort drauf. sonst treffen sie halt auch keinerlei aussage.

    irgendwo auch verständlich.

    aber nun ja, soweit ja alles protokolliert in seinem ablauf. dann sollte jetzt in überschaubarer Zeit auch der Gutachter beikommen...

  • Unverzüglich = ohne schuldhaftes Verzögern.


    Wenn Smart die Rücknahme nur mit Gutachter machen will ohne dass das im Vertrag nebst zugehörigen AGBs vereinbart ist dann ist das schon schuldhaft.

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