Smart #1 Widerrufsrecht privat - Frist Beginn? Storno Online Kauf, Lieferung oder Abholung relevant?

  • zyxcom: aus meiner Sicht korrekt zusammengefasst. Hintergrund ist, dass du beim Leasing das Auto nicht bei Smart bestellst. Das Auto bestellt ALD. Das ist eine etwas ungewöhnliche Konstellation im Leasing aber wohl einer der möglichen Wege. Für Leasing Verträge an sich gelten die 14 Tage Widerrufsrecht.


    Das ist zumindest die Position die ALD vertritt und die auch so im Leasingvertrag beschrieben ist. Ob man dagegen vorgehen kann, wollte ich nicht rausfinden. Mir war das Risiko zu hoch, dass ich verliere. ;)

  • Beim Leasingvertrag beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist mit Datum der Unterzeichnung. Das die ALD das Auto direkt bezieht/bestellt ist nicht ungewöhnlich. Gibt es oft. Siehe zBsp. VWFS.


    Du kannst nur dagegen vorgehen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Ansonsten ist das mit den 14 Tagen ab Unterschriftsdatum gerichtsfest.

    #1 Launch Edition

    Bestellung: 25. Januar 2023

    Auslieferung: 01. Juni 2023

    Software: 1.3.2 EU

  • Ja, ist schade für uns Leasingnehmer wenn wir hier bei Smart weniger Möglichkeiten haben, das Ding doch noch zu stornieren, wenn sich irgendwelche Umstände ändern.


    Macht für uns die Entscheidung nicht einfacher. Jetzt noch den #1 mit den aktuellen Sonderkonditionen bestellen oder warten, bis der #3 in den Showrooms steht und man mehr weiß zu möglichen Farbvariationen und konkreten Leasingraten... :/


    First-World-Problems! :D

  • Hätte es den #3 schon zum Zeitpunkt meiner Bestellung schon gegeben hätte ich den #3 geordert... einfach nur wegen der Karosserieform welche mir mehr zusagt.


    Der #1 war ja quasi ein "Notkauf" :D

    #1 Premium in Laser Red - Eclipse Black, Smart OS v1.5.0 / 20.33.10.24174.43442

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  • Ja, der #3 gefällt uns von der Form auch besser und der Brabus hat belüftete Sitze - ich dreh durch! :love:

    Aber die drei Farben für den Brabus, die es in China gibt, machen uns jetzt nicht so arg an. Mal schauen, was da nach Deutschland kommt, aber ich glaube nicht, dass es denn dann hier mehr Auswahl geben wird.

    So, jetzt aber genug offtopic... :saint:

  • VW/Audi hatte ich noch nicht. Kenne es nur von BMW, Genesis und Mercedes - da bestelle ich das Auto und die Leasing übernimmt die Finanzierung. Da ist das Leasing an die Fahrzeugbestellung gekoppelt und die kann ich bis 14 Tage nach Lieferung widerrufen.

    dann wäre das eine freiwillige Vereinbarung. Grundsätzlich gilt für Leasing- bzw. Finanzierungsverträge ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Datum des Vertragsschlusses als gesetzliche Regelung. Bei den getrennten Verträgen ist es sogar so, dass du dann weiterhin an die Fahrzeugbestellung gebunden bist, die Finanzierung aber widerrufen hast.

    Bei vielen solchen Verträgen von BMW + Mercedes steht da erst "bar bei Abholung" unter Zahlungsvereinbarung und dann "Abwicklung über Leasing/Finanzierung". Das bedeutet, fällt das Leasing weg, musst du eben bar bei Abholung bezahlen. Der Vertrag über eine Finanzierungsleistung hat nichts mit der Auslieferung des Objektes zu tun.


    Die Fahrzeugbestellung bei BMW und Mercedes konntest du die ganze Zeit überhaupt nicht widerrufen, da es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft handelte. Du hast ja bei einem physischen Händler vor Ort bestellt. Das ist übrigens bei Smart ebenso. Der Widerruf eines Finanzierungsvertrages hat auch nichts mit dem Fernabsatzgeschäft zu tun, sondern ist eine getrennte gesetzliche Regelung. (§355 BGB). Dort ist geregelt, dass die Frist mit Vertragsschluss beginnt. Fernabsatzverträge sind unter §312c + g BGB geregelt. Das sind unterschiedliche Fristen und Regelungen.

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  • Ich weiß nicht, wann ich den letzten Vertrag beim Händler unterschrieben habe. Lief immer telefonisch bzw. per Mail. Damit gilt Fernabsatz.

    Den Genesis Vertrag hatte ich kurz vor meinem EQE tatsächlich widerrufen. Dort war explizit geregelt, dass das Leasing nur in Verbindung mit dem Auto gilt. Auto widerrufen und damit war auch das Leasing tot. Der BMW Vertrag liegt noch 4 Jahre mehr zurück, da kann ich gerade nicht mehr rein schauen.

  • Empfehlung meinerseits. Du solltest dir das Ganze von einem Juristen erklären lassen unter Bezugnahme der jeweiligen Verträge. Da wird einiges durcheinander geschmissen.


    Sobald du persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Autohauses hattest (Telefon) handelt es sich laut BGH-Urteil nicht mehr um einen Fernabsatzvertrag. Auch, wenn du nicht im Autohaus warst und den Vertrag per Mail bekommen hast.


    Wenn du den Kaufvertrag widerrufst, kann natürlich der Finanzierungsvertrag nicht weiter leben, da ja dessen Grundlage fehlt, nämlich das Objekt. Umgekehrt (wie ich es geschildert habe) muss der Widerruf des Finanzierungsvertrages nicht unbedingt den Kaufvertrag beenden. Dieser kann auch ohne Finanzierung weiter bestehen. Da müssen im Einzelfall die genauen Formulierungen geprüft werden.

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  • Wie gesagt, der BMW ist lange zurück gegeben und der Genesis konnte auf Basis der Formulierung im Vertrag sauber nach Fernabsatz widerrufen werden. Der war rein online bestellt. Beim Mercedes ist es trotz telefonischem Kontakt mit dem Verkäufer und Abwicklung per Mail im Vertrag zur Bestellung des Fahrzeugs so formuliert, dass ich bis 14 Tage nach Lieferung, die Fahrzeugbestellung widerrufen kann (bzw. hätte können). Die Mercedes Bank koppelt den Bestand ihres Vertrags mit mir an den Kaufvertrag. Wird der Kaufvertrag widerrufen erlischt auch der Vertrag mit der Bank. Sauber in den Unterlagen formuliert.

    Ob Mercedes das in der Form machen muss oder nicht, sei mal dahingestellt.

    Smart hat an der Stelle damit eine andere Vertragskonstellation, da ich das Fahrzeug als Leasingnehmer nicht bei Smart bestelle.


    P.S. das ich im Zweifel bei Storno des Finanzierungsvertrags an die Bestellung gebunden bin ist klar. Bei Genesis habe ich und bei Mercedes hätte ich die Bestellung des Autos widerrufen.