Das beschreibt ALD zumindest im Fahrplan des Gewerbeleasings anders:
Im Leasingvertrag für Gewerbeleasing steht auch kein Rücktrittsrecht (Fernabsatz greift im B2B -Geschäft ja auch nicht) . Im Leasingvertrag für Privatleasing sollte entsprechendes aber enthalten sein.
Hier zeigt sie mal wieder das mancher gar nicht liest was er so unterschreibt.