Smart #1 Widerrufsrecht privat - Frist Beginn? Storno Online Kauf, Lieferung oder Abholung relevant?

  • Das beschreibt ALD zumindest im Fahrplan des Gewerbeleasings anders:


    pasted-from-clipboard.png


    Im Leasingvertrag für Gewerbeleasing steht auch kein Rücktrittsrecht (Fernabsatz greift im B2B -Geschäft ja auch nicht) . Im Leasingvertrag für Privatleasing sollte entsprechendes aber enthalten sein.


    Hier zeigt sie mal wieder das mancher gar nicht liest was er so unterschreibt.

    #1 Premium in Laser Red - Eclipse Black, Smart OS v1.5.0 / 20.33.10.24174.43442

    Navi-SW 0.05.12.15.24.32.4b.10 Navi-DB N.J.A2.24.00.01.00 Hidden Features des Smart #1 - klick / Smart #1 FAQ-Thread -> klick

  • Im Leasingvertrag für Privatleasing sollte entsprechendes aber enthalten sein.

    Und so ist es auch bei Smart im privaten Bereich. Du bestellst das Auto und die Leasing Gesellschaft gibt nur ihr Go dafür. Ich habe genauso das Rücktrittsrecht beim Online Geschäft. Ist bei mir ja auch Privatleasing. Mit gewerblichen Leasing, habe ich null Ahnung.

  • Anders herum wäre es ja im Privatleasing dann auch so dass wenn man das Fahrzeug bei der Leasing bestellt diese den schwarzen Peter mit dem Fernabsatz-Widerrufsrecht hat ;)


    Im Gewerbeleasing, genauso beim gewerblichen Kauf gibt es das nicht und somit auch nicht die Sperenzien a la "ich widerrufe jetzt und dann gleich zum nun günstigeren Preis nochmal zu bestellen".

    #1 Premium in Laser Red - Eclipse Black, Smart OS v1.5.0 / 20.33.10.24174.43442

    Navi-SW 0.05.12.15.24.32.4b.10 Navi-DB N.J.A2.24.00.01.00 Hidden Features des Smart #1 - klick / Smart #1 FAQ-Thread -> klick

  • Der Leasing-Vertrag von Smart ist anders geschrieben. Als Kunde beantragst du dort einen Leasingvertrag. Wenn der genehmigt wird, kümmert sich ALD um die Bestellung des Autos. So wie der Vertrag geschrieben ist, bestellt ALD das im eigenen Namen bei Smart. Man hat 14 Tage Widerrufsrecht für den Leasingvertrag. Wenn man mal vom Widerrufsjoker wegen fehlender Belehrung absieht, scheint das auch legitim zu sein.


    Ich finde in meinen Unterlagen von Smart auch keine „Bestellung“ des Fahrzeugs.


    Kannte ich bislang von Mercedes, Genesis und BMW auch anders. Dort habe ich das Auto bestellt und dann war die jeweilige Bank nur der Abwickler der Bezahlung.

  • Es gibt zwei Möglichkeiten beim Leasing. Einmal, das normale Leasingdreieck. Kunde bestellt beim Lieferanten und schließt einen separaten Leasingvertrag ab. Dann tritt die Leasinggesellschaft in den bestehenden Vertrag des Kunden mit dem Lieferanten ein. Das ist, bezogen auf den Leasinggesamtmarkt, die am häufigsten auftretende Variante.

    Daneben gibt es die Variante, dass ich einen Leasingvertrag abschließe, bei dem Lieferant und Leasinggeber gleich sind. Das wäre dann, wenn es so ist wie hier geschildert, bei Smart der Fall. Bei Volkswagen ist es zum Beispiel so. Dort unterschreibt man letztlich nur bei der VWFS, die das spezifizierte Fahrzeug beim vermittelnden Betrieb bestellt. Es sind aber keine 2 Verträge. Dafür müsste man aber die AGB genau lesen. Das habe ich jetzt bei Smart nicht gemacht, da ich Barkäufer bin.

    Variante 2 kann einen ganz großen Unterschied haben, durch den Wegfall des Leasingdreiecks. Dadurch können Leasinggeber und Gewährleistungsgeber gleich sein. Es kommt nicht zu der leasingtypischen Abtretung der Gewährleistungsrechte an den Leasingnehmer. Ist dies der Fall, benötigt der Leasinggeber keine BaFin Lizenz. Das ist jetzt nicht auf die ALD bezogen. Nur allgemein gesprochen.

    #1 Launch Edition

    Bestellung: 25. Januar 2023

    Auslieferung: 01. Juni 2023

    Software: 1.3.2 EU

    Einmal editiert, zuletzt von crazyblack ()

  • Sorry, jetzt muss ich mal nachfragen, ob ich die letzten Beiträge hier zum Unterschied beim Widerrufsrecht zwischen Kauf und Leasing richtig verstanden habe.


    Privater Onlinekauf eines Smart: Ich kann die Bestellung jederzeit stornieren und habe ab Auslieferung ein 14tägiges Widerrufsrecht.

    Privatleasing eines Smart: Ich habe ab Annahme des Leasingvertrags ein 14tägiges Widerrufsrecht. Kann also danach nicht ohne weiteres den Vertrag stornieren bzw. widerrufen!?

  • Doch auch bem privaten Leasing kannst Du binnen 14 Tagen nach Erhalt des Fahrzeugs widerrufen. Sollte eigentlich auch in den AGBs so drin stehen.

    #1 Premium in Laser Red - Eclipse Black, Smart OS v1.5.0 / 20.33.10.24174.43442

    Navi-SW 0.05.12.15.24.32.4b.10 Navi-DB N.J.A2.24.00.01.00 Hidden Features des Smart #1 - klick / Smart #1 FAQ-Thread -> klick

  • Meinst du die Smart- oder ALD-AGB?


    Im Widerrufsrecht in den Smart-AGB wird nur vom Kaufvertrag gesprochen. Den habe ich beim Leasing ja nicht.

    Und unter "Annahme durch uns" steht dann noch: "Wenn Sie sich für das Leasing des Fahrzeugs beim Leasingpartner entschieden haben, wird smart nicht Partei des Leasingvertrags zwischen Ihnen und dem Leasingpartner und nimmt Ihre Bestellung daher auch nicht an."


    Bei ALD sind die Widerrufsinformationen und Informationen für den Fernabsatz nicht in den AGB sondern anscheinend separate Dokumente, die ich auf die Schnelle nicht auf der Homepage zum Download gefunden habe...

  • Du hast das meines Wissens schon richtig zusammengefasst, zyxcom. Beim privaten Leasing hat man auch nur die 14 Tage Widerrufsrecht bei Online-Vertragsabschluss und nur bezogen auf den Leasingvertrag. Du kaufst dort ja nicht das Auto sondern schließt lediglich einen Leasingvertrag ab der deine Miet-Verpflichtungen gegenüber deinem Leasing-Geber enthält. So gesehen steht man mit einem Barkauf bei Smart in dieser Beziehung dann vorerst besser da .