Hat eigentlich jemand nach der Bestellbestätigung noch eine weitere Email erhalten mit einer „Auftragsbestätigung“? Laut AGB von Smart kommt der Kaufvertrag erst mit dieser „Auftragsbestätigung“ zustande, da Smart erst damit das Vertragsangebot des Käufers annimmt.
Hier der Wortlaut der AGB zu diesem Punkt:
V. Annahme durch Uns
1. Wenn Sie sich für den Kauf des Fahrzeugs bei smart entschieden haben, senden Wir Ih- nen zunächst eine automatische Bestellzusammenfassung für Ihr Fahrzeug und/oder die Zusatzprodukte, unabhängig davon, ob Sie ein Verbraucher oder ein KMU sind. Diese Zu- sammenfassung stellt keine rechtsverbindliche Annahme Ihrer Bestellung dar. Die Be- stellung wird erst durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail angenommen, mit der ein verbindlicher Kaufvertrag über das Fahrzeug und/oder die Zusatzprodukte geschlossen wird.
Also: ohne „Auftragsbestätigung“, die nicht in der „Bestellbestätigung“ liegt, keine Annahme durch Smart und damit kein Kaufvertrag.