Ja das ist leider genau so Wohnungseigentumsinhaber als Mieter hast du genau deswegen kaum eine Chance wenn der Eigentümer es nicht will.
Auch das ist geregelt.
WEMoG: Anspruch des Mieters auf bauliche Veränderung der Mietsache | Deutsches Anwalt ...
Zusammenfassung Überblick § 554 BGB n. F. umfasst den Anspruch des Mieters gegen den Vermieter, von diesem die Erlaubnis für bestimmte bauliche Veränderungen…
www.haufe.de
Und wenn es um die Menge der Fahrzeuge geht, kann man das mit den Boxen und Lastenverteilung regeln