Die Bestellbestätigung ist erst einmal der Schritt mit dem der Kaufvertag zustande kommt. Im Autohaus wäre das die beidseitige Unterschrift des Kaufvertrages.
Die Auftragsbestätigung könnte noch ein zusätzlicher Schritt sein, in dem dann weitere Details stehen, z.B Lieferzeiten. Dann folgt eigentlich noch eine Fahrzeugrechnung, mit der der im KV und in der AB vereinbarte Betrag auch berechnet wird.
Dann macht Smart auch buchhalterisch Umsatz….sonst nicht