Dann war das kein Vorführer sondern ein Fahrzeug welches als Mietfahrzeug für Selbstfahrer angemeldet wurde !
Ich würde die Kiste daher zurückgeben.
Das ist ganz normal bei Verleihfahrzeugen, hat irgendwas damit zutun, dass die quasi im Verleih sind und damit andere Bedingungen für den TÜV gelten. Ob das auch für Vorführfahrzeuge so gilt weiß ich aber nicht, aber habe das auch schon bei anderen Herstellern gehabt, bei denen die Fahrzeuge nachweislich als Vorführwagen angemeldet war. Aber wieso hast du einen Wagen von einem Händler übernommen, der nicht vorab durch den Händler dann neuen TÜV bekommen hat?
Leute, was hat das denn mit dem Thema zu tun?
Aber für eure Neugier:
Wir haben das Fahrzeug von älteren Leuten privat gekauft, die mit dem Auto nicht klargekommen sind.
Sie haben das Fahrzeug letzten Sommer als Vorführfahrzeug gekauft, mit unter 1000km.
Ok?