KFZ-Haftpflicht- & Vollkaskoversicherung

  • Ich verstehe das nicht so ganz. Die Werkstattbindung gilt doch für einen Schadensfall.

    Was soll das mit Garantie bzw. Kulanzfälllen zu tun haben. Das sind doch 2 verschiedene Paar Schuhe. In Kulanzfälllen wird doch meist geschaut ob man die Wartungsintervalle eingehalten hat.

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  • Aber auch im Schadensfall würde ich meine Werkstatt gerne selber wählen.

    Ich hab da auch nur schlechte Erfahrungen gemacht.

    Denn am Ende ist es doch so, dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.

    Am Ende kann man halt auch Reparaturen so und so machen…

    Smart #1 BRABUS, als AMG Fahrer die einzig würdige Alternative (und schneller als die anderen sowieso, zumindest bis 100 :P)

    sonst noch mobil mit
    CLS (219) 63 AMG
    SLK (171) 55 AMG

  • Aber auch im Schadensfall würde ich meine Werkstatt gerne selber wählen.

    Spricht ja nichts dagegen.

    Aber Garantiefall und Schadensfall sind ja zwei verschiedene Dinge.


    Ich hatte bei Nissan bzgl. Kulanz und Werkstattbindung keine Probleme.

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  • Kann man das so nehmen oder ist das nicht zu empfehlen? Kann sich das evtl. auf die Garantie auswirken?

    Auf die Garantie eigentlich nicht, aber ggf. auf die Kulanzfreudigkeit des Herstellers.


    Uneigentlich: angenommen die machen ne Rep, später gehst Du wegen nem tangierten Teil/Baugruppe zum Vertragshändler weil was nicht (mehr) funktioniert und schon schiebt es einer auf den anderen und Du bist der Depp der sich damit rumschlagen darf.


    Ich halte nichts von Werkstattbindungen.

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  • Was soll das mit Garantie bzw. Kulanzfälllen zu tun haben. Das sind doch 2 verschiedene Paar Schuhe. In Kulanzfälllen wird doch meist geschaut ob man die Wartungsintervalle eingehalten hat.

    Beispiel: Scheibe kaputt... Versicherer schickt Dich zu Carglass.


    3 Wochen später: Kamerasystem an der Scheibe funktioniert nicht mehr richtig und Du gehst deswegen zum Vertragshändler. Händler sagt "keine Garantie, Kamerasystem nicht richtig an der Scheibe befestigt, falschen Kleber verwendet pipao" .... dann viel Spaß, denn Carglass wird sagen "nö alles nach Herstellervorschrift" und schon gehts los.

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  • Beispiel: Scheibe kaputt... Versicherer schickt Dich zu Carglass.


    3 Wochen später: Kamerasystem an der Scheibe funktioniert nicht mehr richtig und Du gehst deswegen zum Vertragshändler. Händler sagt "keine Garantie, Kamerasystem nicht richtig an der Scheibe befestigt, falschen Kleber verwendet pipao" .... dann viel Spaß, denn Carglass wird sagen "nö alles nach Herstellervorschrift" und schon gehts los.

    Das gleiche kann dir die Vertragswerkstatt dann auch sagen. Also wo ist der Unterschied?

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  • Das gleiche kann dir die Vertragswerkstatt dann auch sagen. Also wo ist der Unterschied?

    Dir ist schon klar dass die Vertragswerkstatt dann auf jeden Fall für ihre Arbeit haftet und es nicht auf einen anderen schieben kann. Alles in einer Hand hat da einen klaren Vorteil - die Schuld kann nicht auf einen anderen geschoben werden.

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  • Dir ist schon klar dass die Vertragswerkstatt dann auf jeden Fall für ihre Arbeit haftet und es nicht auf einen anderen schieben kann. Alles in einer Hand hat da einen klaren Vorteil - die Schuld kann nicht auf einen anderen geschoben werden.

    Und die andere Werkstatt haftet nicht wenn sie etwas verpfuscht?

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  • Doch aber Du musst dann eben NACHWEISEN an wem es liegt.


    Ist das wirklich so schwer zu verstehen ?


    Zur Verdeutlichung:


    Carglass sagt "scheibe ordnungsgemäß ersetzt, nicht mehr funtkionierende Kamera hat nichts mit uns zu tun"

    Vertragshändler "Scheibenhonks haben Mist gebaut - daher keine Garantieleistung bezüglich der Kamera.


    So jetzt kannst Du Dir überlegen wem Du den gerichtlichen Streit verkündest. Da wird dann der Richter mangels eigener Sachkenntnis und gegenteiligem Sachvortrag der Parteien nach nem Gutachter rufen.


    Gibt der dann dem Recht den Du verklagt hast bist Du der Depp, dann hast Du die ganzen Kosten inkl. Gutachter (und da wirds richtig teuer) an der Backe.

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