um den 1KW ging es mir nicht Gott weiss unter welchen Labor Bedingungen die 22KW erreicht werden...
aber war die Formel nicht Volt x Ampere = KW ?
um den 1KW ging es mir nicht Gott weiss unter welchen Labor Bedingungen die 22KW erreicht werden...
aber war die Formel nicht Volt x Ampere = KW ?
Nicht bei 3 Phasen Wechselspannung. Wurde doch lang und Breit beschrieben.
Volt x Ampere x (Wurzel aus 3)= kW
Also 393 V x 31 A x 1,7320508075688772935274463415059 = 21.101,574988611632067044878778566 W = 21,1 kW
Wenn ich mir eine neue WB kaufen müsste, dann würde ich auch nichts anderes mehr verbauen als eine 22kW WB.
Das war damals wegen der Förderung (ging nur bis 11 kW) - die Dinger hängen zusammen mit der LED-Parkplatz an einem 160 kW Anschluss der sich komplett langweilt
Wirklich brauchen wir die 22 kW auch bei nun mehr E-Fahrzeugen welche an unsere 3 Wallboxen (eine wurde letztes Jahr wegen defektem WLAN-Modul vom Hersteller kostenfrei gegen die go-E Gemini 11kW getauscht) laden nicht. Aber da es keinen Kostenunterschied macht ob wir 11 kW oder 22 kW nehmen (Listenpreis bei der 22 kW ist ansonsten auch nur 10 € höher) und wir damals auch den Kabelquerschnitt der Zuleitung so gewählt haben dass man auch 22 kW betreiben kann haben wir die 22 kW-Variante genommen
Wenn man denn eine 22kW-WB genehmigt bekommt...
Wenn man denn eine 22kW-WB genehmigt bekommt...
Und wenn nicht, hast du trotzdem eine 22kW WB hängen, die dann auf 11kW gedrosselt wird, und das für 10€ mehr (Beispiel siehe oben bei Andimp3) . Klar hilft dir in dem Moment nichts, aber du kannst den Antrag dann ja zu einem späteren Zeitpunkt erneut stellen, wenn dein Netzbetreiber ggf. die Kapazitäten ausgebaut hat. Das umrüsten auf die 22kW kostet dich dann nur noch den Austausch der Sicherungen.
Mittlerweile gibt es recht eindeutige Regelungen, wann der Netzbetreiber dazu verpflichtet ist sein Netz auszubauen und wenn die Kapazität bei dir so gering ist, dass er keine 22kW mehr genehmigt, dann wird es auch nicht mehr lange dauern, bis der Netzbetreiber die Möglichkeit der Drosselung / Abschaltung benutzen muss und dann muss er ausbauen.
Das hört sich gut an, aber das Problem ist nicht der Netzbetreiber (Westnetz), sondern die Genehmigungsbehörde (Kreis), die generell keine 22-kW-Wallboxen (mehr) genehmigt. Ich habe einen 22-kW-Mobilcharger (go-e), den ich nutzen könnte, da ich im Keller einen entsprechenden Anschluss habe (Dank an den Vorbesitzer des Hauses). Ich benötige nur ein 8mm2 Verlängerungskabel, welches ich durch zwei Türen oder zwei Wände bekommen muss. Alternativ könnte ich wohlmöglich den vorhandenen Anschluss (Stecksdose) auch verlegen lassen. Überlegungen laufen bzgl. der Rentabilität, da der Smart vornehmlich am Zweitwohnsitz läuft und dort extern geladen wird.
Selbst das Einstecken eines mobilen 11 kW Ladeziegels muss man (der Elektriker) inzwischen beantragen.
Netzbetreiber (Westnetz), sondern die Genehmigungsbehörde (Kreis), die generell keine 22-kW-Wallboxen (mehr) genehmigt.
So einfach können die das allerdings nicht ablehnen, lese mal den Artikel vom ADAC und eigentlich ist der Netzbetreiber verantwortlich und nicht der Kreis!
"Stimmt der Netzbetreiber dem Wallbox-Anschluss nicht gleich zu, muss er den konkreten Hinderungsgrund und mögliche Maßnahmen zur Abhilfe nennen. Und im Zweifel sind Nachweise zu erbringen, warum der Anschluss unmöglich oder unzumutbar ist. Zum Beispiel durch Daten zur lokalen Netzüberlastung. Das Energiewirtschaftsgesetz macht hierzu seit 2024 strengere Vorgaben, da Netzbetreiber neue Wallboxen im Ernstfall auf 4,2 kW dimmen dürfen."
"Stimmt der Netzbetreiber dem Wallbox-Anschluss nicht gleich zu, muss er den konkreten Hinderungsgrund und mögliche Maßnahmen zur Abhilfe nennen. Und im Zweifel sind Nachweise zu erbringen, warum der Anschluss unmöglich oder unzumutbar ist. Zum Beispiel durch Daten zur lokalen Netzüberlastung. Das Energiewirtschaftsgesetz macht hierzu seit 2024 strengere Vorgaben, da Netzbetreiber neue Wallboxen im Ernstfall auf 4,2 kW dimmen dürfen."
Genau und wenn er es ablehnt oder gar davon gebraucht macht, die WB auf 4,2 kW zu dimmen, dann laufen Fristen los in denen der Ausbau geplant und dann auch realisiert werden muss. Deswegen überlegen sich die Netzbetreiber das auch sehr gut, ob sie solche Anträge ablehnen oder entsprechend dimmen.
Selbst das Einstecken eines mobilen 11 kW Ladeziegels muss man (der Elektriker) inzwischen beantragen.
Sicher ? Meines Erachtens müssen 11 kW nach wie vor nur gemeldet werden. Alles über 12 kW Bedarf hingegen der Zustimmung des Netzbetreibers. So steht es jedenfalls in den TAB wohl so ziemlich aller Netzbetreiber da die meist den TAB-Vorschalg von deren Verband übernommen haben.
Gerne hier den Mustertext oder bei Deinem Netzbetreiber dessen TAB lesen.