... deshalb bin ich froh, dass in der Anschlusszusage meines Netzbetreibers für meine 22 kW Wallbox steht:
"Maximale Netzentnahmeleistung ungeregelt: 22 kW"
... deshalb bin ich froh, dass in der Anschlusszusage meines Netzbetreibers für meine 22 kW Wallbox steht:
"Maximale Netzentnahmeleistung ungeregelt: 22 kW"
22kW ist aber Drehstrom (3-phasig), da entsteht ja keine Netzschieflast. Mit deiner Wallbox dürftest du auch nicht ohne weiteres 1-phasig mit 7,4kW laden.
Maximale Netzentnahmeleistung ungeregelt: 22 kW
Das sagt aber nichts über die Schieflast aus.
Weiß ich. Meine Aussage bezog sich auf die "Abschaltung durch den Netzbetreiber"
Ich komme auch nicht in die Versuchung über die Grenze zu gehen, da meine WB eine Phasenumschaltung hat. Bei PV 1 phasig mit Überschuss, und wenns schnell gehen muss 3 phasig mit 22 kW und Netzbezug.
Naja Probleme mit der Abschaltung durch den Netzbetreiber hat keiner der vor 01.01.2024 seine Wallbox angemeldet hat. Weil erst seit diesem Zeitpunkt der $14a gilt und Altanlagen Bestandsschutz haben.
Stimmt nicht unbedingt. In dem Zusageschreiben beim Nachbarn beim gleichen Netzbetreiber ist die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung bezgl Abschaltung erwähnt.
Wieso kann man dann an einer öffentlichen Wallbox mit 7,4kW einphasig laden? Was ist das anders?
Vereinfacht gesagt gehen die Netzbetreiber bei den öffentlichen Säulen davon aus, dass mehrere einphasig Ladende die Schieflast ausgleichen. Davon ist bei einem Privathaushalt nicht auszugehen und grundsätzlich wird eine 22KW Wallbox in Privathäusern auch alle auf L1-L3 + N angeschlossen und die WB zieht einphasig dann in jedem Haus über L1 + N. Wenn bei dir in der Straße das dann zeitgleich 3 Fahrzeuge machen summiert sich das. Bei öffentlichen Säulen kann man einfach die Phasen tauschen, so dass bspw. Säule 1 1-Phasig über L1 + N, Säule 2 über L2 + N und Säule 3 über L3 + N lädt. Somit würden drei zeitgleich an den öffentlichen Säulen ladende Fahrzeuge überhaupt keine Schieflast mehr erzeugen.
beim Nachbarn beim gleichen Netzbetreiber ist die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung bezgl Abschaltung erwähnt.
Das war bei uns im November 2020 auch schon so:
Wobei das bei 3x 11 kW an einem 160 kW-Anschluss der sonst nur ein bisschen (unter 5 kW) Parkplatzbeleuchtung und 2 elektrische Tore versorgt schon irgendwie lustig klingt. Da hing mal für ne Zeit ein ganzer "mobiler" Supermarkt von Lidl dran
Ich bringe mal einen anderen Aspekt ins Spiel. Stell dir vor, du betreibst einen Durchlauferhitzer oder eine 22kW-Wallbox. Ich gehe davon aus, dass eine ordnungsgemäße Anmeldung beim Netzbetreiber sowie eine fachgerechte Installation durch einen Elektriker, die auch dessen Zustimmung gefunden hat, erfolgt sind. Es gab keine weitere Auflage. Zusätzlich haben sowohl der Durchlauferhitzer als auch die Wallbox eine Zulassung und sind so ausgelegt, dass sie bei Bedarf (automatische Schaltung, der Betreiber hat keinen Einfluss!) auch einphasig betrieben werden können, wobei automatisch bis zu 32A auf einer Phase freigegeben werden. Nehmen wir weiter an, ein Smart #1 Pro, der ebenfalls 32A auf einer Phase verarbeiten kann und eine Zulassung hat, wird angeschlossen....
Der arme Betreiber...
Sind beides Szenarien, welche klar gegen die VDE Norm sprechen, aber durch den Netzbetreiber genehmigt wurden? Ausnahmen eben. Gilt für öffentliche Säulen doch genauso, welche an das übliche Netz angeschlossen werden.
Also Netzbetreiber anfragen, Inselnetz aufbauen, aktive Regelung installieren etc.