Kameras im #1 als dashcam freischaltbar oder Empfehlung Smart Zubehör

  • Zu der Entscheidung des BGHs aus 2018 gibt seit 2020 eine abweichende Rechtslage. LG Mühlhausen, Urteil vom 12.05.2020, Az 6 O 486/18


    @lgi2001
    Habe hier zu der von dir bemühten Entscheidung einen interessanten Kommentar gefunden, der abschließt mit

    Zitat

    Dennoch stellt sich die Frage, ob das Gericht hier nicht Äpfel mit Birnen vergleicht.
    Wie beschrieben, hat auch der BGH Dashcam-Aufzeichnungen nicht per se als zulässig erklärt.
    Insofern erscheint die aufgeführte Argumentation, die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen würde dazu führen, dass die Bevölkerung sich gegenseitig und wechselseitig mit Kameras aufzeichnet zumindest fragwürdig.
    Ob sich weitere Gerichte dieser Entscheidung anschließen bleibt abzuwarten.


    Selbst der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz äüßerte sich zum Urteil in Mühlhausen so:


    Zitat

    „Im Sinne des Datenschutzes sind technische Lösungen zu nutzen, die das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten wahren
    wie es beim Einsatz von nur anlassbezogen speichernden Crashcams der Fall ist.

    Durchaus legitime Interessen von Fahrzeughaltern müssen insofern nicht zwangsläufig mit dem Datenschutzrecht kollidieren.“


    Hast du noch Urteile gefunden, die sich mit Verweis auf das Urteil aus Mühlhausen gegen die Verwertung entschieden haben?

  • Zitat
    wie es beim Einsatz von nur anlassbezogen speichernden Crashcams der Fall ist

    So wie ich das hier verstehe betreibt die besprochene Dashcam aber GERADE NICHT eine nur anlassbezogene Speicherung sondern speichert so lange bis das Speichermedium voll ist und fängt dann an die ältesten Speicherungen zu überschreiben.

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  • Interessanter wäre jedoch umgekehrt zu wissen, ob seit Mitte 2020 überhaupt Gerichtsurteile gegeben hatte, welche die Aufnahmen einer Dashcam als Beweis zugelassen haben.

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  • Hier z.B.

    Amtsgericht Erding: Dashcam überführt rabiates Ehepaar
    Amtsrichter Schindler verurteilt Angeklagte zu je elf Monaten auf Bewährung. Die beiden verprügelten auf offener Straße eine Frau.
    www.sueddeutsche.de


    zufällig von unbeteiligter 3. !...


    Zitat

    Am 6. Mai kam allerdings der Zufall ins Spiel. Als der Überfall auf die Frau geschah, war eine unbeteiligte Frau mit dem Auto auf der Straße in Richtung Kindergarten am Tatort vorbei gefahren - mit einer sogenannten Dashcam an der Windschutzscheibe. Eine Videokamera, die während der Fahrt das Verkehrsgeschehen aufzeichnet. Und diese zeigte, wie der ermittelnde Polizeibeamte vor Gericht sagte, wie sich der angeklagte Ehemann hinter einer Hecke versteckt hatte, während die 32-Jährige auf die Frau zuging. Außer den drei Personen sei keine weitere zu sehen. Die Frau mit der Dashcam an Bord fuhr nach dem Kindergarten wieder am Tatort vorbei.

  • Interessanter wäre jedoch umgekehrt zu wissen, ob seit Mitte 2020 überhaupt Gerichtsurteile gegeben hatte, welche die Aufnahmen einer Dashcam als Beweis zugelassen haben.

    Ich habe nichts gehört (muss aber nichts heißen).

    Aber ich kann mir vorstellen, dass alleine das Vorhandensein einer Dashcamaufnahme den Schuldigen dazu bewegt, es garnicht zum Gerichtsprozess kommen zu lassen, wenn seine einzige Hoffnung die Nichtzulassung als Beweismittel wäre.

  • In dem Artikel in der Süddeutschen stehen, kaum Fakten und viel blah, blah. Da geht es um ein Strafverfahren und nicht um Zivilrecht. Es geht tatsächlich nur darum, ob private Aufnahmen von Dashcams als Beweismittel in zivilrechtlichen Verfahren zugelassen werden. Wenn einzelne Personen im Forum davon überzeugt sind, im Schadensfall die Daten zu nutzen, ist auch in Ordnung. Ich kann mit "big brother is watching you" nichts abfangen. Ich befürchte, dass es in den meisten Fällen nicht funktionieren wird.

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  • Ich würde da schon einen Schritt vorher ansetzen. Bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht die polizeiliche Unfallaufnahme. Bereits hier könnte eine Aufnahme die Deutung beeinflussen.


    Wie auch immer später die Verwertbarkeit der Aufnahme vor Gericht ausfällt, ist es mir mittlerweile wichtig, im Zweifelsfall eine zu haben. Immer besser, als nichts.

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  • Interessanter wäre jedoch umgekehrt zu wissen, ob seit Mitte 2020 überhaupt Gerichtsurteile gegeben hatte, welche die Aufnahmen einer Dashcam als Beweis zugelassen haben.

    Nein, denn Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz untworfen, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

    Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt.


    Einzige Ausnahme: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden und entfalten mitunter sogar Gesetzeskraft, Art. 31 BVerfGG.


    Das von dir länglich bemühte Einzelurteil bleibt daher, was es ist: Ein Einzelurteil.