Ich würde da schon einen Schritt vorher ansetzen. Bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht die polizeiliche Unfallaufnahme. Bereits hier könnte eine Aufnahme die Deutung beeinflussen.
Wie auch immer später die Verwertbarkeit der Aufnahme vor Gericht ausfällt, ist es mir mittlerweile wichtig, im Zweifelsfall eine zu haben. Immer besser, als nichts.
So sehe ich es auch.
Lieber die Chance haben eine objektive Aufnahme zu zeigen, als hinterher ohne dastehen und der Richter signalisiert einem "Wir konnten nur auf Basis der Zeugen entscheiden und sie haben halt alleine im Auto gesessen". Und manchmal kann es ja schon reichen, wenn ein Unfallgegner die Aufnahme sieht und dann einsieht, dass seine Wahrnehmung in dem Augenblick des Geschehens einfach falsch war. Es muss ja nicht einmal immer böseste Absicht dahinter stecken, es kann auch ein einfacher Irrtum sein, den man mit Sichtung der Aufnahmen auflösen kann.
So lassen sich eben auch Verfahren vermeiden und die überlastete und -forderte Justiz entlasten.
Wer heute noch gegen objektive Unfallaufnahmen wettert hat einfach Angst für sein rowdytum mal belangt zu werden - dabei wäre genau das viel öfter nötig.