Kameras im #1 als dashcam freischaltbar oder Empfehlung Smart Zubehör

  • Ich habe ja die FITCAMX. Die nimmt mit den werkseitigen 64GB schon mindestens 6h auf, bevor sie ein Video überschreibt. Das reicht mir schon. Da könnte ich Szenen in der App sichern bzw. sperren. Mit den max 128 GB dürfte das mehr als genug sein. So oft habe ich keine brenzligen Situationen.

    #1 Launch Edition

    Bestellung: 25. Januar 2023

    Auslieferung: 01. Juni 2023

    Software: 1.3.2 EU

  • Ist das nicht völlig unerheblich?! Ich hätte gerne die normale Funktion einer Dashcam habe. Fertig! :rolleyes:


    (Für mich ist das Thema hiermit beendet.)

    Da ausser Dir niemand diese Funktion vermisst oder für notwendig/normal hält und Du von Deinem Use-Case sprichst, dann weckt es die Neugier.


    Die einzige Erklärung für mich ist, wenn jemand einen Hilfssheriff spielt...

  • Wenn man einmal einen unverschuldeten Unfall hatte der 50:50 ausging weil dein Unfallgegner knallhart lügt und aus Mangel an Zeugen und Beweisen, dann will man nicht mehr ohne.

    Kann es sein, dass die Verwendung der Aufnahmen im zivilrechtlichen Verfahren kaum anwendbar ist. Im 2018 wurde durch ein Urteil des BGHs die Anwendung in vielen Fällen für möglich erklärt. Jedoch seit der Einführung der DSGVO hat sich rechtlich die Sichtweise anscheinend geändert und das OLG Mühlhausen in 2020 das BGH Urteil aus 2018 für nicht mehr anwendbar hält. Er geht vom einem Beweisverwertungsverbot bei Dashcam-Aufzeichnungen aus. Dabei wird nicht zwischen Crash-Dashcams und den gewöhnlichen unterschiedlichen.

    Es kann passieren dass man schöne Aufnahmen hat und diese jedoch niemand sehen möchte.

    Ich habe dafür für mich eine einfache Lösung gefunden, eine Versicherung mit Rabattschutz.

    Bestellung: #1 Premium, Laser Red Metallic Eclipse Black, Dark Matter am 01.02.2023, Auslieferung 19.04.2023 :thumbup:

  • Andre_1
    Wer sich an die STVO hält, muss "Hilfsscherriffs" nicht befürchten.

    Abgesehen davon hat auch der BGH nicht uneingeschränkt etwas gegen Hilfssherrifs.

    Zitat

    Im Mai 2018 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17), dass die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar ist. Nach einer Güterabwägung im Einzelfall erkannte das Gericht Dashcam-Aufzeichnungen aber als zulässiges und verwertbares Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess an. Der Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, bei dem eine Kamera im Fahrzeug des Klägers den öffentlichen Raum regelmäßig über einen Zeitraum von ca. vier Stunden ohne konkreten Anlass filmte. Mit den Aufnahmen sollten für den Fall eines Verkehrsunfalls Beweismittel gesichert werden.

    Ob die Aufnahmen dann in einem Verfahren verwendet / anerkannt werden, liegt im Ermessen des Richters.
    Die Quote "pro Dashcam" steigt in den letzten Jahren aber. Und das ist auch gut so.

    Wer glaubt sich durch einen "Rabattschutz" helfen zu können ist m. E. auf dem Holzweg. Oder glaubt wirklich jemand die Versicherungen verschenken den Rabattschutz?
    Ich glaube eher, er ist von vorn herein in die Prämie eingerechnet (oder wird sogar extra bezahlt).


    Ich kenne keinen Hersteller, der nur Fotos speichert, wenn er in den Einstellungen Loop-Aufnahmen mit 1 und 3 Minuten ermöglicht.

    Wohl aber Hersteller, sogar aus Deutschland, die eine Video-Dashcam Funktion ab Werk anbieten (BMW und Mercedes). Auch andere Hersteller (wie z. B. Hyundai und Toyota) bieten im Konfigurator zukaufbare Lösungen an.
    Merke: BMW-, Mercedes, Hyundai- und Toyota-Fahrer sind alles potentielle Hilfsscheriffs.


    Wer einmal, wie ich einen Unfall hatte, bei dem er nur mit der Aufnahme der Kamera den wahren Hergang belegen konnte, wird keinen Meter mehr ohne fahren wollen.
    Nach Sichtung der Aufnahmen war auch kein Gerichtsverfahren mehr notwendig. Man könnte also zu dem Ergebnis kommen, dass Dashcams unsere Justiz entlasten können.

  • Igi2001 wenn man sich regelmäßig die einschlägigen dashcam Folgen auf Youtube anschaut findet man da eigentlich nur Erfolgsgeschichten wo Unfallvorgänge mittels Dashcam erfolgreich bewiesen werden konnten. Zum Glück schlägt der Datenschutz wohl nicht die Vernunft...

    Ich bin persönlich da ziemlich vorsichtig YouTube Berichte als Rechtslage zu bewerten. Mich würde interessieren Gerichtsurteile zu sehen, welche nach 2020 die Dashcam in der Beweisaufnahme zugelassen haben.

    Des Weiteren sollte man wissen, dass in manchen Ländern in Europa der Einsatz der Dashcam verboten ist. Da müssen wir nicht allzu weit schauen, Belgien, Schweiz, Luxemburg,…

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  • GEBB

    Ich vermute, dass Du am Kern vorbei redest.

    Es geht nicht um den Hauptzweck der Dashcam, nämlich die Belegung des wahren Ablaufes der Unfallsituation. Das ist der einzige Grund, warum ich seit Jahren mit Dashcams fahre. Zum Glück musste ich die Aufnahmen noch nie verwenden.

    Für diesen Zweck benötigt die Dashcam definitiv keine Funktion "Aufnahme per Knopfdruck als schreibgeschützt markieren".


    Aber ein Kollege scheint hier diese Funktion mehrfach am Tag gebrauchen "zu müssen", weil er einen speziellen Use-Case hat.

    Nur den möchte er nicht verraten...

    Warum wohl?

    Vermutlich, weil er den Hilfssheriff spielt, bei jeder Fahrt die Verstöße anderer Autofahrer penibel dokumentiert und am Ende des Tages bei der Polizei zur Anzeige bringt.

    Solche Denunzieanten brauchen wir ganz bestimmt und genau dafür wurden die Dashcams erfunden.

  • Die Würdigung der Beweismittel obliegt...!


    Und wenn ich im Vorfeld eines, wenn überhaupt im folgenden, pot. möglichen Gerichtsverfahren, damit erst z.B. bei einer Verkehrsunfall-Flucht den Verursacher/sein Kennzeichen ausfindig mache...

    Ist allein das schon mal für erste polizeiliche Maßnahmen zur Beweissicherung von nicht unbedeutender Wichtigkeit + von meiner (Vollkasko) Versicherung auf eben jene andere (Haftpflicht) des Gegenüber verweisen zu können!