Hatte ich vorher bereits zitiert, dass nur Autos, die nach dem 07.07.2024 angemeldet wurden dieser EU-Verordnung unterliegen.
"Die Genehmigungsbehörden sammeln die in Absatz 1 genannten Informationen, die bei ihnen eingehen, und legen sie der Kommission am 7. Juli 2024 und danach für einen Zeitraum von zwei Jahren mindestens alle sechs Monate vor."
https://eur-lex.europa.eu/lega…L/?uri=CELEX%3A32021R1958
Zitiert schon, aber die falsche Stelle.