Zulassungsprobleme beim Smart? Wenn ja, welche sind das genau?

  • Nach diversen Presseberichten sind zur Zulassung des Smart #1 Ausnahmegenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes erforderlich, die manchmal die Zulassung verzögern. Wenn das stimmt, muss ja was an dem Auto nicht so ganz konform mit unserer Gesetzeslage sein, weiß jemand, um was es sich da handelt?

  • Udomann bereits hier Thema!...


  • Nope, aber alles was jetzt seit Juli an Bord sein muss hat er ja. Lediglich die VZE und dadurch die Anzeige bei Geschwindigkeitsübertretung ist meiner Meinung nach in Sachen Erkennungsqualität nicht auf dem Level welches sie haben müsste. Das ist aber ein Bug und kein grundsätzliches Fehlen der geforderten Funktion.


    Wenn ich es richtig im Kopf habe darf dort wo die neuen Vorgaben nicht erfüllt werden eine Ausnahmegenehmigung für max 10% der im Vorjahr zugelassenen Fahrzeuge des betroffenen Modells eine Ausnahmegenehmigung bekommen - da hätte Smart wohl ein fettes Problem wenn es darum ginge.

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  • Nope, aber alles was jetzt seit Juli an Bord sein muss hat er ja. Lediglich die VZE und dadurch die Anzeige bei Geschwindigkeitsübertretung ist meiner Meinung nach in Sachen Erkennungsqualität nicht auf dem Level welches sie haben müsste. Das ist aber ein Bug und kein grundsätzliches Fehlen der geforderten Funktion.


    Wenn ich es richtig im Kopf habe darf dort wo die neuen Vorgaben nicht erfüllt werden eine Ausnahmegenehmigung für max 10% der im Vorjahr zugelassenen Fahrzeuge des betroffenen Modells eine Ausnahmegenehmigung bekommen da hätte Smart wohl ein fettes Problem wenn es darum ginge.

    Das mit der 10%-Regel ist mir neu, welchen Sinn sollte das haben? Ich weiß ganz genau, dass es auch Ausnahmegenehmigungen auf Dauer gibt, so hatte damals der Golf 1 ausschließlich LEDs als Kontrolllämpchen, seiner Zeit weit voraus, so weit, dass es damals noch gar keine blaue LEDs gab, die wurde erst später erfunden, also verwendete man als Fernlichtkontrollleuchte per Dauer-Ausnahmegenehmigung des KBA eine gelbe LED, obwohl die Zulassungsordnung dazu zwingend eine blaues Kontrolllämpchen vorschrieb und noch heute schreibt. Und wo oder wie wäre die CoC falsch? Die CoC ist doch kurz und knackig, was kann man da denn falsch machen?

  • Ich hatte ja auch die Zulassungsprobleme, sogar wegen Baureihe 03/23 verschärft. Inzwischen ist das Auto zugelassen.


    Meine Frage was genau jetzt der Unterschied zwischen der 03/23 bzw. den Lagerfahrzeugen aus der aktuellen Aktion und den neueren Fahrzeugen ist wollte mein Händler nicht beantworten. Vielleicht weil er mir beim Kauf versicherte dass da kein Unterschied sei. Aber es steht ja schwarz auf Weiß bei der Aktion dabei dass die Lagerfahrzeuge von der aktuellen Serie abweichen.


    Ich hole das Auto am Montag ab und werde nochmal Fragen. Oder weiß es hier jemand. Ich denke der Unterschied wird kaum gravierend sein.

  • Das mit der 10%-Regel ist mir neu, welchen Sinn sollte das haben?

    Keine Ahnung, mir auch vollkommen egal, ist aber so und in einer eigenen Verordnung übergreifen für Verordnungen in Sachen Kraftfahrzeuge geregelt... hatte ich so beim KBA gelesen.


    Der Sinn die Anzahl der Fahrzeuge zu begrenzen welche noch eine Ausnahme bekommen ist doch offensichtlich.


    Aber nochmal: das spielt für #1/#3 überhaupt keine Rolle weil die ALLE die geforderten Assis an Bord haben.

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  • Das mit der 10%-Regel ist mir neu, welchen Sinn sollte das haben?

    Schau mal hier.

    Merkblatt über Ausnahmegenehmigungen für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge (MAS), Stand: September 2020 (kba.de)


    Seite 6.
    ...

    nicht mehr als 10 %
    ...
    der Fahrzeuge die im vorangegangenen Jahr in Deutschland in Betrieb genommen wurden.


    2023 wurden in Deutschland 6663 #1 Zugelassen. Demnach können also nur 666 weitere eine Sondergenehmigung bekommen.


    Der Grund dafür ist relativ einfach.

    Ohne die Begrenzung könnten die Hersteller alle Vorgaben ignorieren und nach der geltenden Richtlinien einfach unverändert auf halde Produzieren

    Dann müsste das KBA trotz fehlender System die Sondergenehmigungen durchführen, was im Umkehrschluss aber EU Recht verletzten würde.

  • Nope, aber alles was jetzt seit Juli an Bord sein muss hat er ja. Lediglich die VZE und dadurch die Anzeige bei Geschwindigkeitsübertretung ist meiner Meinung nach in Sachen Erkennungsqualität nicht auf dem Level welches sie haben müsste. Das ist aber ein Bug und kein grundsätzliches Fehlen der geforderten Funktion.

    Es liegt laut meines Smart-Händlers an der verwendeten Kamera. Diese muss seit Juli 24 in 4k auflösen können, die von Smart soll aber nur HD können.

    Ab Dezember 24/Januar 25 Smart #1 Brabus in Digital White Metallic - Eclipse Black