Genau so sehe ich das auch bandolur. Am Beispiel des S-Pedals wird es am deutlichsten finde ich.
Update 1.4.1 EU
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Hier mal ne Zusammenfassung:
Assistenzsysteme im Auto: Diese sind ab Juli 2024 PflichtNeu zugelassene E-Autos (und Verbrenner) müssen seit Juli 2024 bestimmte Assistenzsysteme haben. Wir erklären, welche Systeme Pflicht sind.www.enbw.comDie meisten Assistenzsysteme müssen sich bei Neustart neu aktivieren.
S-Pedal ist kein Assistenzsystem.
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Hier mal ne Zusammenfassung:
https://www.enbw.com/blog/elek…auto-welche-sind-pflicht/
Die meisten Assistenzsysteme müssen sich bei Neustart neu aktivieren.
S-Pedal ist kein Assistenzsystem.
Genau diese Bedingungen erfüllen viele Smart#1, die in Zeebrügge rumstehen, nicht und jetzt nicht zugelassen werden können, da Smart europe es versäumt hat, rechtzeitig eine Sondergenehmigung zu beantragen.
siehe Stefa von nextmove: Zulassungszahlen Juli24
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Genau diese Bedingungen erfüllen viele Smart#1, die in Zeebrügge rumstehen, nicht und jetzt nicht zugelassen werden können, da Smart europe es versäumt hat, rechtzeitig eine Sondergenehmigung zu beantragen.
Natürlich erfüllen diese die Bedingungen, welche erfüllen sie denn nicht. Da die Typzulassung nach dem Stichtag war, müssen das ja schon lange alle erfüllen. Die Sondergenehmigungen beziehen sich meines Wissens auf fehlerhafte COC. Dadurch können sie nicht zugelassen werden.
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Diese dämlichen Vorschriften sind typische Beispiele von Kontraproduktivität. Ich nehme an, dass sie der Sicherheit dienen sollen, bewirken aber das Gegenteil.
Wieso dient denn die Vorschrift nicht der Sicherheit. Die Vorschrift kann reichlich wenig dafür wenn ein Fahrzeughersteller zu blöd ist diese umzusetzen.
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Wenn ich bewusst eine Einstellung mache, die das Fahrverhalten ändert und ich mich daran angepasst habe, diese Einstellungen dann aber automatisch geändert wir, ist das sehr gefährlich, weil ich ja mit einem anderen Verhalten rechne.
Ich weiß doch, dass nach Neustart das Verhalten immer gleich ist, was soll daran gefährlich sein? Er macht es ja nicht während der Fahrt.
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Genau diese Bedingungen erfüllen viele Smart#1, die in Zeebrügge rumstehen, nicht und jetzt nicht zugelassen werden können, da Smart europe es versäumt hat, rechtzeitig eine Sondergenehmigung zu beantragen.
Wie kommst du auf die Aussage, dass die Assistenzsysteme nicht vorhanden sind? Auch das von dir verlinkte Video sagt nur, dass die Fahrzeuge nicht zugelassen werden können, weil es eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Hier konnte ich nirgendwo etwas über die Gründe entdecken.
Das würde auch den Aussagen Wiedersprechen, dass es eben kein HW / SW Problem ist, sondern eben "nur" die COC-Papiere nicht den Forderungen entsprechen -
Die meisten Assistenzsysteme müssen sich bei Neustart neu aktivieren.
S-Pedal ist kein Assistenzsystem.Das ist zwar richtig, ich würde es aber zumindest für logisch halten wenn als Standard kein Fahrmodus gespeichert werden darf der schlechtere Verbräuche als der bei der WLTP-Ermittlung verwendete Fahrmodus liefert.
Ob das so in irgendeiner Verordnung geregelt ist weiss ich nicht, wäre aber meines Erachtens sinnvoll damit die Hersteller beim WLTP nicht mit irgendeinem Superduperhypermilingsparmodus testen denn dann nie einer verwendet weil in dem die Karre zB nur 30 km/h Vmax fährt
Und wer weiß - vielleicht würden unsere Karren im WLTP-Test mit dem Ecomodus sogar mehr verbrauchen als im normalen Fahrmodus, dann wäre das mit der angenommenen Regelung nur folgerichtig dass der nicht gespeichert werden darf.
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Genau diese Bedingungen erfüllen viele Smart#1, die in Zeebrügge rumstehen, nicht
Häh ? Welche Bedingungen sollen die nicht erfüllen ? Alle Vorgaben, selbst die Schnittstelle, für das Alkoholdingens ist vorhanden.
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Interessantes Detail hierzu. Während die EU diese Assistenzsysteme wie zB Verkehrszeichenerkennung, Anpassung der Geschwindigkeit ja als sicherheitsrelevant sieht, ist Smart im Rahmen der beantragten Rückabwicklung, dass dies ja nur ein Komfortsystem wäre und eine mangelhafte Funktion somit keine Rückabwicklung rechtfertigen würde....