Betrifft jetzt nicht unmittelbar das Parken an Ladestation aber trotzdem für den Individualverkehr wichtig, wie ich meine:
In Bayern gilt ab 1.April 2025 folgendes:
PS: Die Bayerische Staatsregierung kann auch konstruktiv
Betrifft jetzt nicht unmittelbar das Parken an Ladestation aber trotzdem für den Individualverkehr wichtig, wie ich meine:
In Bayern gilt ab 1.April 2025 folgendes:
PS: Die Bayerische Staatsregierung kann auch konstruktiv
Wie ist das in NRW?
Bislang habe ich an Ladesäulen immer ohne Ticket gestanden (natürlich mit Ladevorgang). Entweder habe ich bislang Glück gehabt, oder es gibt eine vergleichbare Vorgabe/Regel?
Wir reden hier aber von normalem Parken ohne Laden, will heißen auf allen öffentlichen Verkehrsflächen bis drei Stunden kostenfrei - somit Befreiung von Parkgebühren.
Bisher gibt es in NRW keine Befreiung von den Parkgebühren.
An Ladestationen ist nach meiner Erfahrung immer das Parken kostenlos,
sofern es nicht auf einer durch Schranken abgetrennten Fläche oder Parkhaus handelt.
Ich bezweifle auch, dass das Land das einfach entscheiden kann. da das eine Entscheidung
der jeweiligen Städte ist.
Bei uns in Gevelsberg ist Parken überall kostenlos und mit Parkscheibenregelung zeitlich begrenzt.
Anscheinend hat Bayern ja genau das gemacht und entsprechend eine Anpassung vorgenommen, dass das Land das entscheiden kann.
Und das parken an Ladestation ist während des Ladevorgangs, beziehungsweise der zeitlichen Beschränkung, die gegebenenfalls zusätzlich gilt, meist kostenfrei.
Ja mei.. wenn der Kini des so enschaida dud dann issa das so
...was soll denn das für ein Dialekt sein?
...und ob die Bayerische Staatsregierung das so beschließen kann, hier die Antwort: