Also meine Autos hatten bisher von beiden Leuchten immer rechts und links.
Gerade im Bereich eher kleiner Fahrzeug hat man es oft nur auf einer Seite. Diese Leuchten sind auch nicht beidseitig vorgeschrieben.
Also meine Autos hatten bisher von beiden Leuchten immer rechts und links.
Gerade im Bereich eher kleiner Fahrzeug hat man es oft nur auf einer Seite. Diese Leuchten sind auch nicht beidseitig vorgeschrieben.
Wenn nur eine vorhanden, dann muss die links angebracht sein.
Wo findest Du diese Regelung ? In §53d der StVZO finde ich keine Vorschrift auf welcher Seite die Nebelschlussleuchte platziert sein muss. Auch für die Rückfahrleuchte finde ich in §52a StVZO keine solche Regelung.
Mittig oder links, wenn es nur eine ist. Hatte ich im Beitrag #8 auch so geschrieben.
Wo findest Du diese Regelung ? In §53d der StVZO finde ich keine Vorschrift auf welcher Seite die Nebelschlussleuchte platziert sein muss
Überlegt mal logisch, wo beim Rechtsverkehr mit nur einer Nebelschlussleuchte an einem Fahrzeug, die angenbracht werden muss!
Sicherlich nicht Rechts!
Da braucht man eingentlich nicht nach zu googlen
Um das Thema abzuschließen, ich habe nochmal ausführlich am Fahrzeug nachgeschaut.
Rückfahrscheinwerfer ist NUR rechts angebracht,
Nebelschlussleuchte ist NUR links angebracht.
Wenn mandi LEDs genau betrachtet, sieht man auch eine unterschiedliche Bauform im inneren des Gehäuses.
Also alles gut und nach Vorschrift.
Ich hatte beim ersten Mal (draußen, Sonnenschein) den Eindruck, dass auf beiden Seiten Rückfahrscheinwerfer angebracht sind.
Das war aber nur eine Täuschung aufgrund der Lichtverhältnisse.
Thread kann also geschlossen werden.
Mittig oder links, wenn es nur eine ist. Hatte ich im Beitrag #8 auch so geschrieben.
Ah... ganz zum Schluss von Absatz 3 - das hatte ich wohl übersehen.
Überlegt mal logisch
Seit wann haben Gesetze und Verordnungen zwingend etwas mit Logik zu tun ?
Damals......bei Einführung der Nebelschlussleuchte