Ich bin sehr gespannt, was deine Zulassungsstelle dazu sagt. Eine kurze Recherche nach der E-Plakette (da ich diese bislang so noch nicht kannte) führte zu dem Ergebnis, dass diese nur für ausländische E-Fahrzeuge erhältlich ist.
Der Leiter der hiesigen Zulassungsstelle war sehr unglücklich über meine Nachfrage, weil es keine einheitliche Regelung für Vergünstigungen von E-Autos gibt.
Es ist aber in der Tat so, dass die Gewährung von Vergünstigungen für E-Autos an eine Kennzeichnung gebunden ist. Die einzige rechtliche Kennzeichnung für in Deutschland registrierte E-Autos ist das E-Kennzeichen.
Die E-Plakette wird ausschließlich an ausländisch registrierte Fahrzeuge ausgegeben.
Welche Umsetzung in den einzelnen Kommunen erfolgt, liegt im Ermessen der Kommunen. Also jede Kommune anders.
Auf die weiteren rechtlichen Grundlagen verweise ich auf
Beschilderung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
Alleine die Länge des Textes macht deutlich, welches Durcheinander herrscht.
Fazit der Diskussion: E im Kennzeichen - zumindest beim Smart - ergänzt.
(Beim MG4 ohne E-Kennzeichen wäre der Aufwand und die Kosten zu hoch, da neu angemeldet werden müsste.)