Ich habe jetzt mal recherchiert. Im Bereich der StVO gibt es nur Zusatzschilder, die "durch das neue Zusatzschild mit dem Symbol eines E-Fahrzeuges (rechteckiges Schild, schwarz auf weißem Grund, Auto mit Stromkabel und dem Zusatz „frei“), dieses ist z.B. Verkehrszeichen Nr. 25.1 bzw. 27.1 im Anhang der StVO." Die Beschilderung "mit E-Kennzeichen" ist m-E. nicht zulässig.
E-Plakette:
"Diese ist rund und zeigt ein schwarzes E auf blauem Grund sowie ein Elektroauto-Symbol. Sie wird hinten am Fahrzeug angebracht. Dafür werden die Zulassungsbescheinigung Teil I, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder sonstige geeignete Unterlagen benötigt; die Kosten liegen bei 11 Euro. "