Kennzeichen ohne E

  • Viele Zulassungsstellen und Zulassungsdienstleister schnallen ja selber nicht mal, dass das E die achte Stelle im Kennzeichen ist.

    Aber Hauptsache unterstellen, dass alles ganz eindeutig und easy ist. Was für ein Blödsinn, ich sage nur Theorie und Praxis.


    Dann soll der Gesetzgeber klare Flagge zeigen, und es dürfen keine reinen E-Fahrzeuge mehr ohne E-Kennzeichen zugelassen werden, ganz easy!


    So, ist es doch einfach Murks, für alle Beteiligten!


    Theoretisch zahlt man am Schnelllader schön Geld fürs Laden und die Betreiber haben vllt. aufgrund des Wirrwarrs die falsche Beschilderung angebracht.

    Dann könnte man (theoretisch) beim Schnellladen an der Autobahn ein Knöllchen oder durch eine Meldung von einem freundlichen Mitbürger Ärger bekommen.

    Das soll die Intention vom Ladesäulenbetreiber gewesen sein? Oder könnte es vielleicht sein, dass er selber nicht genau wusste, welche Schilder dort eigtl. aufgestellt werden!?

    (Siehe auch Absatz 1 in diesem Beitrag.)

  • Man kann sich auch einfach vorab informieren und dann weiß man mit einer kurzen Suche im Internet nach 2 Minuten wofür das E-Kennzeichen gut ist und wofür nicht. Und letztendlich beschwert ihr euch doch gerade über das E aber auf der anderen Seite soll der Gesetzgeber dann sagen ne ihr müsst jetzt alle ein E-Kennzeichen nehmen? Das widerspricht spricht sich doch.

    Es gibt ja genügend, die gesagt haben, ich brauche die Vorteile eh nicht, ich lade eigentlich eh nie öffentlich also möchte ich es einfach nicht und möchte lieber mein Wunschkennzeichen haben und das ist doch auch völlig legitim. Aber wenn man sich bewusst gegen das E entscheidet, dann sollte man auch mit den Konsequenzen leben, die daraus entstehen können und im Zweifelsfall muss man dann eben an der Ladestation ein Knöllchen bezahlen und darf sich nicht darüber beschweren, dass man es bekommt, weil das bei einem Vorhinein bewusst so in Kauf genommen wurde. Und dass man jetzt erwartet, dass die Polizei oder das Ordnungsamt kontrolliert, ob das jetzt ein E-Auto ist oder ein berechtigtes hybrid Fahrzeug oder sonst was ist einfach nicht angemessen, denn die Regelung sagt einfach ganz klar E-Kennzeichen.

    Und zumindest überall wo ich hier in Düsseldorf und Köln schon öffentlich geladen habe war die Beschilderung auch korrekt (wenn es eine gab)

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    - Bestellt 23.05. - Wunschtermin: 03.08. - Anlieferung Autohaus 21.08. - Zulassung: 11.09.

    - Beginn Aufbereitung: 21.09. - Auslieferung 22.09.

  • So einfach ist das Ganze aber nicht, haben es hier selbst erlebt (mit Zulassungsdienst aus der Nachbarstadt mit einem Buchstaben vorne):

    Bei uns (3 Stellen) vorne belegt, sodann wäre die achte Stelle durch das E belegt.


    Da dies der hiesigen Stadt bekannt ist, dass es schwierig sein kann, überhaupt noch die vier nicht vorgegebenen Stellen zu belegen (so viele mögliche Kombinationen sind das nämlich gar nicht),

    entstehen uns hier wenig Probleme. => Das sehr schnelle und pfiffige Ordnungsamt macht hier bei uns keinen Stress diesbezüglich, da die Problematik (mögliche Kennzeichen begrenzt) bekannt ist.


    Fahre ich jetzt aber in eine Region wo dies anders bewertet wird, könnte es Ärger geben. Bisher war dies zum Glück nicht der Fall.


    Es soll laut Foren sogar Regionen geben, wo das E auf die neunte Stelle gelegt wurde, und vorne die Abstände verkleinert wurden.

    Entweder wird dann ebenfalls gepokert, oder die Abstände vorne dürfen ggf. komprimiert werden?


    Mir geht es aktuell nur darum, nicht immer vom einfachsten Fall auszugehen.


    In einer Region mit vorne 3 belegten Stellen und einer großen Einwohnerzahl kann es mitunter schwierig sein, überhaupt noch ein freies Kennzeichen zu finden.

    Das nenne ich unsolidarisch und nicht zu Ende gedacht und vermute, dass dies einer der Gründe sein wird, dass es irgendwann eine andere Lösung dafür geben wird.


    Gäbe es hier haufenweise freie Kennzeichen, hätten wir wahrscheinlich zumindest bei einem unserer E-Autos auch ein E.

    Der Nachbar hat eins ergattern können, mit seinem Hybrid. ^^ Kann mir ja eins zulosen lassen. Oder abkaufen. :D

  • Es soll laut Foren sogar Regionen geben, wo das E auf die neunte Stelle gelegt wurde, und vorne die Abstände verkleinert wurden.

    Naja wenn das Straßenverkehrsamt mir die Schilder mit 9 Zeichen stempelt, dann habe ich da recht wenig Probleme mit und dann sollte das auch erlaubt sein.

    Das wird dann vermutlich auch die Lösung werden, dass bei 3 Buchstaben vorne dann 9 Zeichen gehen. (oder je nachdem wo man wohnt man dann eben nicht die "alten" wieder erlaubten Ortskennungen gehen, sondern nur das 2-Stellige "neue")

    Oder wir bekommen alle zusätzlich zu der grünen Plakette noch eine E-Auto Plakette :D

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  • Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Kfz-Kennzeichen), umgangssprachlich auch Nummernschild genannt, teilt die Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) dem Fahrzeug zu. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Mehr als insgesamt acht Stellen auf einem Kennzeichen sind unzulässig.

    Quelle: BMDV

    es würde mich wundern dass in den Bürokratisches Deutschland überhaupt zugelassen bekommst, oder das E wurde anschließen angebracht und somit auch verboten aber ich kann verstehen dass manch einer sagt bloß kein E weil Bsp ABC-AB12E viel Schwieriger als B-AB1234E gerade bei Wunschkennzeichen

    Fahrzeug : Renault Twingo 3 Cosmic ( Ultraviolett ) Verkauft

    Jetzigen Fahrzeug: Smart #1 Quantum Blue Metallic

    Andere Fahrzeug : Yamaha Tracer 900 GT ( Phantom Blu )

    Wer Fehler findet kann sie gerne behalten

    Wohnhaft in Marzipanien