Viele Zulassungsstellen und Zulassungsdienstleister schnallen ja selber nicht mal, dass das E die achte Stelle im Kennzeichen ist.
Aber Hauptsache unterstellen, dass alles ganz eindeutig und easy ist. Was für ein Blödsinn, ich sage nur Theorie und Praxis.
Dann soll der Gesetzgeber klare Flagge zeigen, und es dürfen keine reinen E-Fahrzeuge mehr ohne E-Kennzeichen zugelassen werden, ganz easy!
So, ist es doch einfach Murks, für alle Beteiligten!
Theoretisch zahlt man am Schnelllader schön Geld fürs Laden und die Betreiber haben vllt. aufgrund des Wirrwarrs die falsche Beschilderung angebracht.
Dann könnte man (theoretisch) beim Schnellladen an der Autobahn ein Knöllchen oder durch eine Meldung von einem freundlichen Mitbürger Ärger bekommen.
Das soll die Intention vom Ladesäulenbetreiber gewesen sein? Oder könnte es vielleicht sein, dass er selber nicht genau wusste, welche Schilder dort eigtl. aufgestellt werden!?
(Siehe auch Absatz 1 in diesem Beitrag.)