Und genau da liegt der Fehler in Deiner Betrachtungsweise:
Prinzipiell richtig. Aber bei einer bereits bestehenden Anlage ist es eigentlich naheliegender eine Grenzkostenbetrachtung vorzunehmen, die den Unterschied mit und ohne Laden an der Wallbox in den Fokus stellt. Wenn die WB selbst wegen der Förderung quasi kostenlos war, ist der Unterschied einfach der, dass ohne WB der Strom eingespeist würde und dafür gibt es die Einspeisevergütung. Die entgeht mir, wenn ich das Auto lade. Und damit ist der Unterschied bei der Grenzkostenbetrachtung die entgangene Einspeisevergütung. Die Fix- und Investitionskosten der Anlage werden ja durch das Laden nicht beeinflusst. Die bleiben gleich, unabhängig davon ob und wieviel ich an der WB lade.