Die Verordnung (EU) 2021/1958 sieht vor, dass alle Kraftfahrzeuge mit einem System ausgerüstet werden, dass den Fahrzeugführer bei der Einhaltung der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit unterstützt (Zeitstufe B). Der Fahrer wird dabei vom System über gezielte, angemessene und wirksame Rückmeldungen darauf aufmerksam gemacht, dass die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten wurde. Das System ist jederzeit von Fahrzeugführenden übersteuerbar. Die bereits heute optional in vielen Fahrzeugmodellen erhältlichen Systeme (vor allem für Pkw) basieren meist auf der kombinierten Erkennung der Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Kamerasysteme (Schildererkennung) und Navigationskarten (GPS). Die genauen Anforderungen an die Funktionsweise der geplanten Systeme sind in der delegierten Verordnung (EU) 2021/1958 festgelegt.
Quelle: https://bmdv.bund.de/SharedDoc…hrzeugsicherheitssysteme/