Ganz einfach: das ist ein Indiz dafür dass Du mit entsprechender Bemängelung bei einer Kontrolle rechnest und deswegen das richtige Leuchtmittel parat hast um womöglich mit einer mündlichen Verwarnung davon zu kommen.
Ohne passendes Leuchtmittel könnte man die Nutzung der Karre auch spontan vor Ort untersagen bis das richtige Leuchtmittel verbaut wurde.
nun - es ist Ermessensspielraum. Erwischt wird man mit falscher Beleuchtung. Was folgt in welchem Umfang...
klar - die Anordnung und Umsetzung kann dann unmittelbar vor Ort erfolgen. Oder einem im Falle einer Kennzeichenbeleuchtung noch die Heimfahrt erlauben.
Stichwort: Verhältnismäßigkeit.
Denn was willst du dem Kerl auf freier Pläne sonst zumuten - wenn er dort nicht direkt wechseln kann....
Aber mit Vorsatz hat das nix zwingend zu tun, ob des Ersatz an Bord oder nicht.
Wenn man den ahnungslosen Freund diese Karre fahren lässt, bzw. das glaubhaft ist, dann wäre zumindest diesem der Vorsatz um so weniger vorzuwerfen.