Kennzeichenbeleuchtung in LED beim #3?

  • mich wundert bei solchen TV-Beiträgen dann immer, dass die Leute sich bei der anschließenden Kontrolle, dem Vorhalten ihres Fehlverhalten dann noch filmen lassen 8o

    Herre Görgen (Ingo Lück): "Komme ich jetzt ins Fernsehen?"

  • Ich fahre seit 1968 und auch zum TÜV etc. Es hat sich noch NIE irgendjemand dafür interessiert, welches Glühbirnchen in der Kennzeichenbeleuchtung eingebaut ist. Einziges Kriterium: brennt=gut, brennt nicht=schlecht.

    Kein TÜV- o.ä. Mensch hat je nachgeschaut, was da funzt. Und ich habe immer das beste eingebaut. Aber beim #1 weiß ich nicht, wie ich die Lampe aushebeln kann.

  • Kein TÜV- o.ä. Mensch hat je nachgeschaut, was da funzt. Und ich habe immer das beste eingebaut. Aber beim #1 weiß ich nicht, wie ich die Lampe aushebeln kann.

    Nur weil es deinen TÜV-Prüfer nicht interessiert heißt es noch lange nicht, dass damit das Umrüsten auf eine LED nicht zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

    Und die aktuellen Regeln sagen eindeutig, dass man eine Glühlampe nicht gegen eine LED austauschen darf. --> Einfach eine LED rein stecken führt zur erlöschen der Betriebserlaubnis --> Wenn du Pech hast und dir einer hinten drauf fährt, das bemerkt und sagt, dass er sich geblendet gefühlt hat und ein gutachten fordert wird deine Versicherung keinen Cent bezahlen.

    #1 Premium in Digital White Metallic - Eclipse Black Smart OS v1.5.0 / 20.33.10.24174.43442

    1.2.0 ... 1.3.0 ... 1.3.0a1 ... 1.3.2 ... 1.4.0 ... 1.4.1 ... 1.5.0

    - Bestellt 23.05. - Wunschtermin: 03.08. - Anlieferung Autohaus 21.08. - Zulassung: 11.09.

    - Beginn Aufbereitung: 21.09. - Auslieferung 22.09.

  • danke.gif  smarti


    Mich wundert sowieso, dass hier so Viele solche Birnen einbauen wollen.

    Ist doch egal welche Birne verbaut ist, Hauptsache, sie brennt. Außerdem sehe ich es als Fahrer ja sowieso nicht oben es "gut aussieht" oder nicht ;)

    Gruß PAKO 🇩🇪

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  • Nur weil es deinen TÜV-Prüfer nicht interessiert heißt es noch lange nicht, dass damit das Umrüsten auf eine LED nicht zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

    Und die aktuellen Regeln sagen eindeutig, dass man eine Glühlampe nicht gegen eine LED austauschen darf. --> Einfach eine LED rein stecken führt zur erlöschen der Betriebserlaubnis --> Wenn du Pech hast und dir einer hinten drauf fährt, das bemerkt und sagt, dass er sich geblendet gefühlt hat und ein gutachten fordert wird deine Versicherung keinen Cent bezahlen.

    Das Umrüsten der Kennzeichenneleuchtung auf LED führt nicht automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Allerdings müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Die LED-Leuchtmittel müssen eine Bauartgenehmigung (ABG) haben und dürfen die Kennzeichen vollflächig und blendfrei ausleuchten. Es ist wichtig, die richtigen LED-Leuchtmittel zu verwenden und die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) im Fahrzeug mitzuführen.

  • Es ist wichtig, die richtigen LED-Leuchtmittel zu verwenden und die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) im Fahrzeug mitzuführen

    Dann nenn mir eine LED-Lampe die diese Genehmigung für die Kennzeichenbeleuchtung hat.

    Und ich meine jetzt nicht einen kompletten Austausch gegen eine neue Kennzeichenbeleuchtung sondern den Tausch der Glühlampe gegen eine LED im Original Halter

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  • ...Es hat sich noch NIE irgendjemand dafür interessiert, welches Glühbirnchen in der Kennzeichenbeleuchtung eingebaut ist. Einziges Kriterium: brennt=gut, brennt nicht=schlecht.

    Kein TÜV- o.ä. Mensch hat je nachgeschaut, ...

    äh - wenn ich diese bastel-LED beim Vordermann ..blendend :thumbdown: :cursing: