Ich finde leider nirgendwo ein Aufstellung der Einstellungen die personalisiert oder allgemein und dauerhaft gespeichert werden können. Alternativ eine Liste der NICHT Einstellungen die personalisiert oder allgemein und dauerhaft gespeichert werden können.
Da dieser Punkt weder im Benutzerhandbuch zu finden ist und sich durch Updates auch ändert, müßte es doch lein aktuelle Liste dieser Dinge geben.
Denn ich weiß nie, ob eine gemachte Einstellung trotz abspeichern beim nächsten Start des Autos aufgrund eines Fehlers oder meiner Fehleinschätzung über die Speicherungsmöglichkeiten nicht mehr aktiv ist.
Z.B Fahrmodus, Rekuperation, Vibration bei Annäherung an Straßenlinien, Musik beim Start automatisch an, Blutooth/Carplay-Verbindung, Adaptives Fernlich, usw.
Aufstellung der Personalisierungoptionen und dauerhafte Einstellungen/nicht dauerhafte Einstellungen
- Fuchs65
- Geschlossen
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Deine ersten 3 Punkte sind gesetzlich vorgeschrieben - abweichende EInstellung dürfen vorgenommen aber nicht dauerhaft gespeichert werden.
Carplay Verbindung wird bei meinem gespeichert und bleibt dauerhaft erhalten. Ebenso das adaptive Fernlicht. Ggf. musst Du hierfür nach dem aktivieren im Fahrzeug einmal manuell das Fahrerprofil in der Mitgliederzentrale speichern.
Ad hoc fällt mir nichts ein was er aktuell nicht speichert obwohl es zulässig ist.
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Ad hoc fällt mir nichts ein was er aktuell nicht speichert obwohl es zulässig ist.
Ich vermute darum geht es nicht alleine, sondern eine Übersicht von smart zu erhalten, was angedacht ist mit einem angelegten Profil abgespeichert zu werden.
Also unter Benutzer yxz kann gespeichert werden, z.B. :
Sitzposition
Aussenspiegeleinstellung
Farbe Ambientelicht
Rekuperationsstufe
etc.
Das wäre wirklich hilfreich so etwas offiziell von Smart zu erhalten, um überhaupt die Möglichkeit zu haben zu erkennen, das mein Fahrzeug irgendetwas falsch bzw. gar nicht macht.
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Danke für die Anmerkungen, daraus kann ich als schon ersehen das es wohl so eine Liste von Smart (grundlegend oder aktuell gehaltene) nicht gibt.
Was ich kaum glauben kann, ist die Aussagen das gesetzlich verboten ist den Fahrmodus (z.B. Eco) dauerhaft einzuschalten, ebenso wie eine verbesserte Rekupertaionsstufe oder gar das Adaptive Fernlicht dauerhaft zu aktivieren, ich bitte die Aussage zu prüfen, da ich so etwas nirgendwo im Netz finden kann.
BRA-&VW-Bus hat genau gemerkt worauf es mir ankommt. -
gar das Adaptive Fernlicht dauerhaft zu aktivieren
Du solltest schon richtig lesen was ich DIr antworte:
Carplay Verbindung wird bei meinem gespeichert und bleibt dauerhaft erhalten. Ebenso das adaptive Fernlicht.
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Du solltest schon richtig lesen was ich DIr antworte:
Vorsicht, junger Mann! ich habe Dich nicht zitiert sondern ein Aufstellung gemacht. Also pass Deine Ton an, und unterstelle mir nichts.
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Vorsicht, junger Mann! … Also pass Deine Ton an, und unterstelle mir nichts.
Dein Ton ist aber jetzt auch nicht wirklich toll
Was ich kaum glauben kann, ist die Aussagen das gesetzlich verboten ist den Fahrmodus (z.B. Eco) dauerhaft einzuschalten, ebenso wie eine verbesserte Rekupertaionsstufe oder gar das Adaptive Fernlicht dauerhaft zu aktivieren, ich bitte die Aussage zu prüfen, da ich so etwas nirgendwo im Netz finden kann.
Bzgl. der diversen Einstellungen und Codierungen muß immer auf Zulassung, Homologation und Betriebserlaubnis geachtet werden. Ganz simpel hatte früher schon eine zB Deaktivierung einer Start Stop Automatik eines Autos nicht nur Auswirkungen auf die technische Abnahme, sondern sogar auf den Schadstoffausstoß und somit Steuerbescheid. Auch bei Elektrofahrzeugen sind solche Folgen streng genommen zu beachten, bei dauerhaften Veränderungen, welche über den Standard hinausgehen.
Man kann vieles tun, muß aber die Folgen bedenken. Daher Fachleute ran lassen
Im Zweifel heißt dies Verlust der Betriebserlaubnis/Gewährleistung/Garantie.
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Was ich kaum glauben kann, ist die Aussagen das gesetzlich verboten ist den Fahrmodus (z.B. Eco) dauerhaft einzuschalten, ebenso wie eine verbesserte Rekupertaionsstufe oder gar das Adaptive Fernlicht dauerhaft zu aktivieren, ich bitte die Aussage zu prüfen
Du hast aber diese Aussage getroffen, die hier so bislang keiner getroffen hat.
Wie Andimp3 schon richtig gesagt hat sind die ersten drei von dir aufgezählten Punkte (siehe Zitat) vom Gesetzgeber vorgeschrieben und müssen beim Start auf die "Standard" Einstellungen zurückgesetzt / aktiviert werdenFahrmodus, Rekuperation, Vibration bei Annäherung an Straßenlinien
Die nächsten PunkteMusik beim Start automatisch an, Blutooth/Carplay-Verbindung, Adaptives Fernlich,
sollten grundsätzlich gespeichert werden. Wobei hierbei bspw. keine CarPlay Verbindung aufgebaut wird, wenn vorher nicht das eigene Handy verbunden war. Wenn es mehrere Fahrer gibt, klappt der automatische Wechsel somit nicht immer.
Was er aktuell nicht speichert ist die Aktivierung der automatischen Geschwindigkeitsanpassung des Tempomat an die erkannten Geschwindigkeitsbegrenzungen per VZE und den Spurwechselassistent -
Vorsicht, junger Mann! ich habe Dich nicht zitiert sondern ein Aufstellung gemacht. Also pass Deine Ton an, und unterstelle mir nichts.
Du bist ja ein lustiger Vogel... der einzige der Dir zu dem Punkt "adaptives Fernlicht" eine Antwort gegeben hat war ich. Also auf wen oder was soll man Deine Antwort denn dann verstanden wissen ?
Wieder so einer dem ich sicher nie wieder Antworten auf seine Fragen liefern werde... scheinbar ist heute Klassentreffen.