es war Nacht und auf einer Autobahn und wenn da durch beschleunigt wird, ist das ja normalerweise kein Problem. Und die Geschwindigkeitsbegrenzung war aufgehoben.
Es gibt eben Unterschiede zwischen rechtlichen und pseudomoralischen Zeigefinger-Tempo- bzw. Beschleunigungslimits
Oder: in welchem § steht pauschal geschrieben, daß maximales Beschleunigen verboten ist, wenn keine besondere Gefahrensituation besteht und gegen kein Tempolimit verstoßen wird?