Die Rechtslage ist nach der Verordnung 2021/1958 recht eindeutig und diese gilt bereits seit dem 6. Juli 2022. Darunter würde auch der #1 fallen, da er dieselben Systeme aufweist.
Bug bei "Warnung bei Geschwindigkeitsüberschreitung" nach 1.3.2 Update #3
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Ich glaube fast eher, dass es ein Bug beim #1 ist. Haben nicht die ersten nach der 1.3.2 berichtet, dass der #1 nach dem Start auf "optisch und akustisch" steht aber trotzdem nicht bimmelt!?
Das wäre natürlich mal ein Bug, den zumindest die #1-Fahrer begrüßen...
Glaube ich auch eher ohne es den #1 Fahrern zu wünschen. Mal schauen wann und was als Rückmeldung vom Support kommt. Hat jeder Betroffene auch schon ein Ticker eröffnet?
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Allerdings sehe ich keinen grund warum dann nur der #3 betroffen ist.
Aktuell ist grundsätzlich jedes Fahrzeug davon betroffen, dass nach 2022 eine Typengenehmigung bekommen hat. Es müssen alle Fahrzeuge die seit 2022 eine neue Typenzulassung bekommen haben unteranderem das System haben. Ab dem 7. Juli werden diese Systeme dann für alle Neufahrzeuge verpflichtend, egal wann diese ihre Typenzulassung bekommen haben. https://www.tuev-nord.de/de/pr…nik/fahrassistenzsysteme/
Nachfolgend zwei Screenshots aus der EU-Verordnung. Zum Nachlesen der technischen Anforderungen: https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32021R1958
Bildschirmfoto 2024-03-05 um 14.16.03.png -
Ja, wenn dies eine Vorschrift ist, dann wäre eine Schnelleinstellung wünschenswert.
Die Vorschrift sagt aber auch aus, dass das System einfach während der Fahrt durch den Fahrzeugführer deaktiviert werden können muss, bspw. wegen widriger Sichtverhältnisse
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Die Vorschrift sagt aber auch aus, dass das System einfach während der Fahrt durch den Fahrzeugführer deaktiviert werden können muss, bspw. wegen widriger Sichtverhältnisse
Das ist ja auch nach wie vor möglich. Nur wird diese Einstellung nach dem Update nicht mehr gespeichert, sondern muss bei jeder neuen Fahrt wieder deaktiviert werden. Und nach der Vorschrift muss dies auch so sein. Mit anderen Worten entspricht der aktuelle Zustand der Software des #3 exakt den Bestimmungen der Vorschrift.
Die Frage bleibt - hat der #3 einen Bug oder der #1?
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Nach dem, was die Regelung fordert hat der #1 einen Bug und der #3 setzt es so um wie die Verordnung es fordert. Ich finde aber, dass die aktuelle Möglichkeit zum deaktivieren nicht einfach während der Fahrt durch den Fahrer durchgeführt werden kann. Dafür bräuchte es einen Button in den Schnelleinstellungen.
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Ein Button in den Schnelleinstellungen wäre natürlich wünschenwert. Denn der Button auf dem Lenkrad deaktiviert leider nur bis zum nächsten Verkehrszeichen.
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Haben nicht die ersten nach der 1.3.2 berichtet, dass der #1 nach dem Start auf "optisch und akustisch" steht aber trotzdem nicht bimmelt!?
Meiner war nach dem Update auf optisch und akustisch und da hat er noch gebimmelt. Ich hab ihn dann auf optisch umgestellt und er hält sich seitdem akustisch auch zurück, obwohl er bei jedem Start wieder zurück springt auf optisch und akustisch. Also gehe ich mal von einem Bug beim #1 aus pssst- nicht weitersagen
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Ist bei meinem identisch zu dem von Dir.
Spannend finde ich in der Verordnung den Text wonach da ganze eine Fehlerquote von Nahe 0 haben soll.
Bei der tollen VZE des #1 könnte man also jederzeit eine Wandlung Einleitung weil er das eben nicht leistet und somit eigentlich keine BE haben dürfte.
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Fehlerquote von Nahe 0 haben soll.
Die Stelle sagt weiterhin: oder möglichst niedrig ist, das ist dann schon wieder Auslegungssache
Aber ja ich finde diese Stelle auch sehr spannend, würde einem rechtlich viele Möglichkeiten eröffnen, die Frage ist nur wer das ganze dann nachweisen muss und wie man sowas nachgewiesen bekommt. Aber es setzt Smart eigentlich schon unter Druck, dass sie auch die bisher fehlenden Verkehrsschilder implementieren müssen. In der Verordnung sind alle Verkehrszeichen abgebildet, die erkannt werden müssen.