Warnung vor Tanke Wien Energie Ladesäulen!

  • Ich war ja mit meinem #1 im Sommer in Wien. Konnte dort problemlos AC-Laden. Weiß aber nicht, von welchem Anbieter die Säulen waren. Ich habe u.a. mehrmals an einer Säule in der Rechten Wienzeile 70 geladen (AT*VNA*E1060570004*1).

    Dann auch noch später in Graz bei Energie Steiermark und der KELAG-Kärtner-Elektrizitäts-AG. Bis jetzt hatte ich noch nie Probleme mit dem AC-Laden. Außer dem bekannten Fehler bei den TWCs.

    #1 Launch Edition

    Bestellung: 25. Januar 2023

    Auslieferung: 01. Juni 2023

    Software: 1.3.2 EU

  • Schau mal in meine vorherigen Posts.

    Und wo genau kann man nachlesen dass das Verhalten (welches genau ?) im Rahmen gesetzlicher geltender Normen nicht zulässig ist.

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  • Werde doch einfach mal konkret wenn Du es so genau weisst.


    Konkrete Fragen:


    1. Was macht der #1/#3 im Sinne der Normen falsch ?

    2. An welcher Stelle der Norm ist das richtige Verhalten konkret beschrieben ?

    3. Wo kann man die Norm im Netz ohne paywall lesen ?

    4. Wo ist rechtlich festgelegt dass sich Fahrzeughersteller vollumfänglich (oder zumindest an den von Dir bemängelte Punkt) an die Norm halten muss ?

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  • Wenn ich am Montag auf der Arbeit etwas Zeit habe gucke ich mal in die genannten Normen, oder frage bei den Kollegen nach.


    4. Wo ist rechtlich festgelegt dass sich Fahrzeughersteller vollumfänglich (oder zumindest an den von Dir bemängelte Punkt) an die Norm halten muss ?

    Sollte das Verhalten so konkret in der Norm beschrieben sein, dann muss sich der Smart da auch dran halten. Es ist zwar kein Grund das Auto nicht verkaufen zu dürfen, aber wenn das Bereitschaftsverhalten in den Normen so geregelt ist, dann sollte das auch entsprechend von den Herstellern umgesetzt und eingehalten werden. Die Normen sind ja nicht ohne Grund erstellt worden.

    Mich wundert an der Stelle jedoch, dass es bisher hier nur die Ladesäulen in Wien sind, die da wirklich Probleme mit haben.

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    1.2.0 ... 1.3.0 ... 1.3.0a1 ... 1.3.2 ... 1.4.0 ... 1.4.1

    - Bestellt 23.05. - Wunschtermin: 03.08. - Anlieferung Autohaus 21.08. - Zulassung: 11.09.

    - Beginn Aufbereitung: 21.09. - Auslieferung 22.09.

  • Die Einhaltung einer Norm ist allgemein erstmal NICHT rechtlich vorgeschrieben.


    Ob das nicht einhalten einer Norm welche nicht auch gesetzlich vorgeschrieben ist dann einen Mangel darstellt entscheidet im Einzelfall der Richter.


    Das ist so selbst beim Deutschen Institut für Normung e.V. nachzulesen:

    https://www.din.de/de/ueber-no…et%20sie%20von%20Gesetzen.

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