Kommt wohl darauf an, ob es eine zugesicherte Eigenschaft war.
Sitzbelüftung im Smart #1 - Freischalten im Abo? Lenkradheizung ebenfalls per Miete?
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Was steht denn in deiner Auftragsbestätigung? Das sind die dir zugesicherten Eigenschaften. Nicht das, was...
....interessiert diesen onkel_dirk ganz offensichtlich fortwährend hier nicht!
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Was steht denn in deiner Auftragsbestätigung? Das sind die dir zugesicherten Eigenschaften. Nicht das, was auf der Website steht. Der eBay Fall ist rechtlich anders zu bewerten. Du gibst ein Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages bei Smart ab, dass diese mit der Auftragsbestätigung annehmen. Bei eBay gibt der Verkäufer dieses Angebot ab, welches du annimmst. Da liegt der entscheidende Unterschied.
Einfach in den AGB Punkt IV Abs. 1 und Punkt V Abs. 1 lesen.
Einfach in den AGB's lesen ist es eben nicht und schon gar nicht einfach
II. Definitionen
18. "Zusatzprodukte" sind alle Waren, die zur Verwendung mit oder für die von smart verkauften Fahrzeugen bestimmt sind und von smart oder Marketplace-Verkäufern über den smart Store verkauft werden, wie Extras (z.B. Wallboxen) und Zubehör, das für oder in Verbindung mit einem von smart verkauften Fahrzeug verwendet werden kann.
IV Abs. 1
1. Die Präsentation von Fahrzeugen und Zusatzprodukten von smart im smart Store stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an Sie, ein Angebot zum Kauf eines Fahrzeugs oder Zusatzprodukts abzugeben (invitatio ad offerendum).
- > OK Angebot abgegeben auf was denn wenn es nicht die Angebotsseite ist ? Zusatzprodukte sind z.B. AHK oder ähnliches hier ist keine Rede von Ausstattung. Mir wird hier was suggeriert was es dann wohl doch nicht gibt. Sowas könnte man als Stichpunkt irreführende Werbung bezeichnen (§ 5 UWG).
Punkt V Abs. 1
Wenn Sie sich für den Kauf des Fahrzeugs bei smart entschieden haben, senden Wir Ihnen zunächst eine automatische Bestellzusammenfassung für Ihr Fahrzeug und/oder die Zusatzprodukte, unabhängig davon, ob Sie ein Verbraucher oder ein KMU sind. Diese Zusammenfassung stellt keine rechtsverbindliche Annahme Ihrer Bestellung dar. Die Bestellung wird erst durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail angenommen, mit der ein verbindlicher Kaufvertrag über das Fahrzeug und/oder die Zusatzprodukte geschlossen wird. Wenn Sie sich für den Kauf des Fahrzeugs bei smart entschieden haben, wird der Kaufvertrag über das Fahrzeug und/oder die Zusatzprodukte nach Abschluss von Uns gespeichert und ist über Ihren smart Account zugänglich. Die Auftragsbestätigung enthält eine Zusammenfassung des Kaufvertrags mit smart und diese AGB.
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wieso, steht doch da ganz deutlich. Das, was auf der website als Ausstattungsbeschreibung steht, ist kein Angebot im Rechtssinne. Daher kann der Screenshot nicht als Beleg für eine zugesicherte Eigenschaft dienen. Da brauchst du keine Fettschrift bei Zusatzprodukten. Das ist die Lenkradheizung gemäß der Definition (aber auch darüber hinaus) eh nicht.
Es ist so simpel und einfach wie geschrieben. Steht die Lenkradheizung nicht in der AB, gibt es keinen Rechtsanspruch auf sie.
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joh. das "herumreiten" auf Zusatzprodukte versperrt offenbar den Blick auf das wesentliche/einfache und klare an der Sache!
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Guten Tag,
Clever du hast recht hätte ich nicht drauf rumreiten sollen. SRY
Ich habe mich vom Fachmann beraten lassen bevor ich hier wieder dazu schreibe, dass bedeutet, ich habe einen Weg den ich gehen könnte. Rechtliche Spekulationen bringen nichts ich empfehle ein Gespräch mit dem Fachmann
Vorwort zum Beitrag#273:
I know das Ebay ein andere Vertragstyp ist, mir ging es nur darum zu zeigen, dass z.B. eine fehlende Sitzheizung ein erheblicher Mangel ist.
Sry wegen der Zusatzprodukten mir ging es nur darum zu zeigen, dass man keine Möglichkeit hatte die Serienausstattung zu customizen, sondern nur die Linie wählen kann und das es gar keine Rolle dafür spielt.
Frisches Update meiner Erkenntnis die ich nach der Beratung ziehen konnte (bin kein Jurist):
Der Sachverhalt ist einfach: Kann man beweisen z.B. über die runtergeladen Konfiguration (wenn der Wagen im Warenkorb ist) oder sonst wie, dass es bei der Bestellung dabei Stand und das es auch die Bestellung ist die man abgesetzt hat -> Hat man Rechtsanspruch darauf. Vertragsschluss mit Smart: Bestellbestätigung von Smart. <- Auch wenn keine Ausstattungsliste mitgeschickt wurde ! Es zählt was zum Angebot stand! Die 2. Bestellbestätigung die man bekommt ist somit nicht der Zeitpunkt zum Vertragsschluss
Hilfe: Zeugen ggf. Jemand der die gleiche Bestellung getätigt hat der es bezeugen kann. Konfigurationsliste die man nur im Warenkorb bekommen kann. Zeigen, dass man keine Konfiguration der Linie individualisieren kann. -> Da in der Bestellbestätigung auch nur eine Linie "Premium" erwähnt ist.
Beste und fairste Möglichkeit für mich: Mit Smart im Vorfeld sprechen ggf. Einigung/Zusage. <- Ia.
Worst Case für mich: Am Tag der Abholung stellt man fest, es ist keine Lenkradheizung drin oder nicht benutzbar (sollte die verbaut sein). Nicht annehmen / widerrufen (wenn man online bestellt hat)<- Weil es das unkomplizierteste Recht ist ohne weitere Auflagen wie Nachbesserung etc...
Für: Alle die bei der Bestellung noch in der Serienausstattung Interior: Lenkrad - beheizt stehen hatten.
Ich will ja nichts schlechtes annehmen und hoffe, dass sich Smart(50% Mercedes) entsprechend verhält. Ich selbst bin auch noch am klären mit dem Support. Wenn alle Stricke reißen, kann man sicher in der Community jemanden finden der das gleiche Problem hat und es bezeugen könnte/wollte ?
Unter diesem Vorzeichen wollte ich kein Auto kaufen ich finde das Auto echt super und angenehm. Ich sag mal so wenn für 200€ die Sache erledigt wäre, wäre es mir Wurstwasser und schreibe es als Lehrgeld des Lebens ab.
In dem Sinne hoffe ich hilft der Beitrag zur Einschätzung der Lage.
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Servus, der erste Schnee liegt. Geht das nun mit der Lenkradheizung?
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Erst wenn der Avatar frohe Weihnachten wünscht
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Jetzt mal Spaß beiseite. War das die letzte Zeit immer so auf der Website beschrieben?
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Genau diese Funktion fehlt bei mir. Es wäre großartig, wenn das irgendwie freizuschalten wäre…